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26.05.2017, 18:12:58 / No G20

Propagandastreifen des Tages: Animationsfilm

Von Arnold Schölzel
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Auf der Internetseite der Rosa-Luxemburg-Stiftung findet sich seit einigen Tagen ein Animationsstreifen, der auf den Alternativgipfel zu G 20 in Hamburg vorbereiten soll. Einige G-20-Repräsentanten werden in ihm karikiert: Donald Trump springt aus dem Fenster eines Wolkenkratzers direkt in ein Passagierflugzeug, das losdüst und in der nächsten Szene die Flamme in der Hand der New Yorker Freiheitsstatue auslöscht. Offenbar betrachten die Filmautoren die Statue nicht als üblen Witz, sondern als ernstzunehmendes Symbol.

Es folgt Angela Merkel mit Handraute: Sie schaut einem hoch beladenen Contanierschiff mit der Aufschrift »To Saudi Arabia« bei der Ausfahrt zu. Am Bug des Kahns befindet sich statt des Schiffsnamens als Signet ein stilisiertes Gewehr.

Danach Recep Tayyip Erdogan, ebenso mürrisch wie in natura, aber dicklich: Er tippt im Flugzeug sitzend auf seinem Laptop herum, und auf dessen Monitor erscheint ein Düsenjäger, der über einem Territorium, das mit der Fahne der autonomen Region Kurdistan im Irak unterlegt ist, Bomben abwirft.

Schließlich Wladimir Putin: Unbewegtes Gesicht, Farbe ungefähr die des Plakats von 1953: »Alle Wege des Marxismus führen nach Moskau. Darum CDU«. Das Motiv stammt aus den 30er Jahren, dazu ertönt Hundegekläff. Nächste Szene: Ein Passagierflugzeug auf einem Rollfeld, vor der Gangway ein Pulk, offenbar Journalisten. Von oben aus der offenen Tür winkt der rostrote Putin, Blitzlichtgewitter, dann ein »Schwenk« hinter die Reportergruppe: Da stehen acht Soldaten, die statt Gesichtern weiße Flecken unterm Käppi haben und Maschinenpistolen auf die Journalisten richten. Hinter ihnen wacht noch einer mit Pelzuniformmütze.

So geht das, wenn jemand in der Rosa-Luxemburg-Stiftung witzig wird: Alles eine Soße in der Weltpolitik. Beim Freisein von Denken und Ideen helfen Nazipropaganda und CDU-Blödsinn.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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