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18.06.2017, 18:01:01 / No G20

»Wir schauen der Polizei auf die Finger«

G-20-Gipfel: Anwältinnen und Anwälte schließen sich zusammen, um die Rechte von Protestierenden zu schützen. Gespräch mit Alexandra Wichmann
Von Kristian Stemmler
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Die ehemalige Flüchtlingsunterkunft Schlachthofstraße wurde mit NATO-Stacheldraht versehen. Während des G20-Gipfels soll sie als zentrale Gefangenenstelle dienen

Bald beginnen die Proteste gegen den am 7. und 8. Juli in Hamburg stattfindenden G-20-Gipfel. Sie gehören zu den Organisatoren eines extra zu diesem Ereignis gegründeten Anwaltsnotdienstes. Was soll der Zusammenschluss erreichen?

Bundesweit haben sich Anwältinnen und Anwälten zusammengetan. Wir haben das Ziel, die verschiedenen Proteste gegen den Gipfel solidarisch zu begleiten. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Polizei bei solchen Ereignissen immer wieder versammlungsrechtliche Mindeststandards missachtet. Das betrifft zum Beispiel die Einkesselung von Protestierenden oder Ingewahrsamnahmen, die mit einer angeblichen Gefahrenabwehr begründet werden. Zudem rechnen wir auch mit strafrechtlichen Sanktionen gegen Protestierende. Auch dabei werden wir Beschuldigten rechtlich beistehen.

Die Bundesregierung hat die im Schengen-Raum abgeschafften Grenzkontrollen zum Gipfel wieder eingeführt, um Aktivisten an der Anreise zu hindern. Ist absehbar, welche Verschärfungen noch geplant sind?

Ehrlich gestanden, ist das Maß schon jetzt voll. Ich hoffe, dass die Öffentlichkeit die Versuche durchschaut, die legitimen Proteste unzulässig zu behindern. Angeblich sollen Anreisende gewalttätig sein, Protest-Campende sollen gewalttätig sein, Demonstrierende ebenso. Protest gegen den G-20-Gipfel und auch Gegnerschaft zu ihm sind der Ausdruck einer lebendigen zivilgesellschaftlichen Streitkultur. Als solche müssen sie zugelassen werden. Es drängt sich aber der Eindruck auf, dass die politisch und polizeilich Verantwortlichen dieser Aufgabe in keiner Weise gewachsen sind. Das könnte auch darauf hindeuten, dass die Liste der Zumutungen noch wachsen wird.

Grenzt das Agieren der Polizei bereits an Rechtsbeugung?

Als Juristin bin ich mit dem Begriff der Rechtsbeugung zurückhaltend. Ich würde das eher als Ignoranz und Geringschätzung von Grundrechten ansehen und befürchte zahlreiche rechtswidrige Maßnahmen.

In der Nähe des Harburger Bahnhofs wurde ein Sammelknast mit rund 400 Plätzen errichtet. Die Linksfraktion kritisiert, dass die Unterbringung von fünf Häftlingen auf neun Quadratmetern und die sanitären Verhältnisse »menschenunwürdig« sind.

Die Zellen sind fensterlos, außerdem ist im Juli mit hohen Temperaturen zu rechnen. Diese Unterbringung ist nicht nur menschenunwürdig, sie ist rechtswidrig und ein Skandal sondergleichen! Sogar für Hunde ist ein Zwinger mit einer Mindestgröße von sechs Quadratmetern in der Tierschutz-Hundeverordnung vorgeschrieben. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Hamburgs Polizeiführung gilt nicht gerade als Meister der Deeskalation, der »Hamburger Kessel« vor 30 Jahren ist da ein berühmt-berüchtigtes Beispiel. 1986 waren von den Beamten mehr als 800 Personen bis zu 13 Stunden lang festgehalten worden. Ist ähnliches wieder zu befürchten?

Die Hamburger Polizei ist in der Vergangenheit immer auch als politischer Akteur aufgetreten und hat eine eigene Agenda verfolgt, die sich als Durchsetzung von »Law and Order« beschreiben lässt. Das wird man auch während des G-20-Gipfels erwarten können. Als Anwältinnen und Anwälte werden wir der Polizei auf die Finger schauen.

Seit Wochen kreist die Diskussion um mögliche Krawalle. Wie wirkt sich diese Atmosphäre Ihrer Meinung nach auf das Vorgehen der Behörden aus?

Gerade nachdem kürzlich ein umfassendes Versammlungsverbot in Form der Allgemeinverfügung für die Gipfeltage veröffentlicht wurde, habe ich jede Hoffnung auf ein rechtsstaatliches Vorgehen verloren. Versammlungen werden nur als Störungen der Staatsveranstaltungen wahrgenommen. Diese Sicht verkennt die grundrechtliche Bedeutung von Demonstrationen. Die Polizei verbietet Versammlungen angeblich aus der Angst heraus, dass auswärtige Sicherheitsdienste Versammlungsteilnehmer im schlimmsten Fall erschießen könnten, wenn diese die Wege der Regierungschefs blockieren. Die Argumentation erscheint mir absurd. Warum sind Polizei und Staat nicht in der Lage, dafür Sorge zu tragen, dass auch die auswärtigen Sicherheitsdienste sich an die hier geltende Rechtsordnung halten? Das Verwaltungsgericht ist nun gefragt, im Sinne der Grundrechte zu entscheiden.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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