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21.06.2017, 18:28:40 / No G20

»Blaue Zone« wird kleiner

Gerichtsentscheid: G-20-Stadtparkcamp kann stattfinden
Von Anselm Lenz
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Polizeiregiment übernimmt Hamburg? Hier eine modellhafte Darstellung, ausgestellt in einem Buchladen im Hamburger Schanzenviertel

Die Veranstalter des Protestcamps gegen den G-20-Gipfel in Hamburg haben einen ersten juristischen Erfolg gegen das Hamburger Polizeipräsidium errungen. Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag statt, trotz der für den Gipfel polizeilich dekretierten »blauen Zone« das Camp zur Beherbergung der Gegner im Stadtpark zu genehmigen. Zur Begründung hieß es, ein Verbot von Versammlungen setze einen polizeilichen Notstand voraus. Die Polizei will nun die nächste Instanz, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, anrufen. Man gehe davon aus, dass am Ende die »erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden«, erklärte Polizeisprecher Timo Zill.

Das Bündnis »Grenzenlose Solidarität statt G 20« reichte daraufhin am Mittwoch ebenfalls Klage ein. Das Gericht soll das Verbot der Abschlusskundgebung auf dem zentralen Heiligengeistfeld im Stadtteil Sankt Pauli aufheben. Denn vom Polizeidekret, mit dem das Stadtparkcamp zunächst verboten worden sei, sei auch die geplante Abschlusskundgebung betroffen. »Die sogenannte blaue Zone, mit der Stadt und Polizei in Hamburg auf mehr als 38 Quadratkilometern die Demonstrationsfreiheit aushebeln wollen, stellt für uns einen nicht hinnehmbaren Angriff auf die Grundrechte dar«, erklärte Bündnissprecher Yavuz Fersoglu.

Die »NoG20-Camp-AG« meldete bereits am Dienstag für den Volkspark Altona ein neues Versammlungsgebiet für Demonstranten, die von außerhalb anreisen, an. Das Bezirksamt habe bereits einen ersten Antrag auf Sondernutzung abgelehnt, die Organisatoren halten laut ihrer Erklärung vom Mittwoch an ihren Plänen fest. Protestversammlungen seien primärer Bestandteil der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, erklärte Robert Jarowoy von der Partei Die Linke im Stadtteil Altona. Clara Ihring von der DGB-Jugend erklärte generelle Solidarität: Die Camps seien Orte, an denen »junge Menschen gemeinsam ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen«.

Der Hamburger Innensenator Andreas Grote (SPD) hatte den G-20-Gipfel als »Festival der Demokratie« bezeichnet. Am 6. und 7. Juli treffen sich in Hamburg die Staatschefs der mächtigsten Länder mit einigen ausgewählten Regierungsvertretern anderer Nationen. (mit Agenturen)

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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