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25.06.2017, 10:00:24 / No G20

Parkverbot für Gipfelgegner

Hamburger Justiz untersagt Camps der G-20-Gegner, Staatschefs mieten ganze Luxushotels für ihre Auffassung von Demokratie an
Von Kristian Stemmler
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Der Hamburger Innensenator Andreas Grote hatte das Gipfeltreffen als »Festival der Demokratie« bezeichnet – das gemeine Volk steht nach dem Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße

Die Freude war nur von kurzer Dauer. Am Mittwoch jubelten die Gegner des in zwei Wochen in Hamburg stattfindenden G-20-Gipfels über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG), nach der ein Protestcamp im Stadtpark erlaubt sei – am Freitag kassierte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) den Beschluss, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Bei dem Lager handele es sich um keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung. Es bleibt allenfalls der Gang zum Bundesverfassungsgericht.

In der Begründung des OVG heißt es nach einem Bericht der Welt vom Freitag, es gehe bei dem Protestcamp überwiegend um eine Übernachtungsmöglichkeit und nicht um eine Meinungskundgebung. Nach dem vorgelegten Programm endeten alle Veranstaltungen abends, das Übernachten sei daher nicht zwingend erforderlich, so das OVG. Das Verwaltungsgericht hatte dagegen dem Veranstalter des G-20-Protestcamps recht gegeben und erklärt, das Camp stelle eine »Dauerkundgebung« dar.

Der OVG-Beschluss bestätigt die harte Linie des Stadtregierung, jeden Protest zu verhindern, der über bunte Banner hinausgeht. Im Stadtpark sollten vom 30. Juni bis 9. Juli unter dem Motto »Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen« rund 10.000 Gipfelgegner zusammenkommen. Es bleibt unklar, wo die Tausende aus ganz Deutschland und dem europäischen Ausland erwarteten Leute nun unterkommen sollen. Auch für das zweite Camp im Altonaer Volkspark, das am Dienstag als Versammlung angemeldet wurde, sieht es nach dem OVG-Beschluss nicht gut aus. Die Organisatoren beider Camps haben angedroht, dass die Gipfelgegner nun auf öffentlichen Plätzen ihre Zelte aufschlagen.

Weit geöffnet ist das »Tor zur Welt« für die Staats- und Regierungschefs der 19 »wichtigsten Industrie- und Schwellenländer« und die EU-Vertreter, die zu der am 7. und 8. Juli stattfindenden Kungelrunde anreisen. Laut Nachrichtenagentur Reuters sind alle Luxushotels der Stadt ausgebucht. Angela Merkel residiere mit Gefolge im Atlantic-Hotel, Russlands Präsident Wladimir Putin und Kanadas Premier Justin Trudeau logierten im Park Hyatt. Die saudische Delegation um König Salman bin Abdulasis Al Saud habe, wie das Hamburger Abendblatt meldet, sämtliche 156 Suiten und Zimmer des Vier Jahreszeiten gemietet. Laut dpa erwägt der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan einen Auftritt vor seinen Anhängern in Hamburg.

Als »legitim und gerechtfertigt« hat der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, Proteste gegen den Gipfel bezeichnet. Behörden und bürgerliche Medien arbeiten unterdessen weiter daran, die Angst vor Krawallen zu schüren. Wie Reuters meldete, sei in »Sicherheitskreisen« von »bis zu 10.000 gewaltbereiten Demonstranten« die Rede. Der Focus berichtete am Freitag von einem vertraulichen Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in dem vor schweren Gewalttaten »gegen Unbeteiligte« während des Gipfels gewarnt werde. Es sei geplant, so die Nachrichtenillustrierte, dass ein Schiff der Bundesmarine unter einem Vorwand im Hamburger Hafen festmache, um im Falle eines Anschlags die Regierungschefs aufzunehmen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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