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29.06.2017, 12:27:19 / No G20

Karlsruhe stoppt Polizeistaat – vorerst

Protest gegen die Campverbote am Montag im Hamburger Stadtpark

Schlappe für den Polizeistaat: Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Komplettverbot des G-20-Protestcamps gekippt. Die Richter hoben nach einer Klage der Veranstalter das generelle Verbot des im Hamburger Stadtpark geplanten »Antikapitalistischen Camps« im Eilverfahren auf. Allerdings wurde der Hansestadt die Möglichkeit eingeräumt, den Umfang des Camps zu beschränken, Auflagen zu verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort in der Stadt verlegen.

Nach den ursprünglichen Plänen soll das »Antikapitalistische Camp« vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden. Vorgesehen sind bis zu 3.000 Zelte und 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus aller Welt. Das zuständige Bezirksamt hatte das Camp untersagt und das mit dem Schutz der Grünanlage begründet. Dagegen zogen die Veranstalter vor Gericht. Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg hatten sie zunächst Erfolg, allerdings hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil der Vorinstanz Ende vergangener Woche wieder auf.

Gestritten wird auch noch um das Protestcamp im Volkspark Altona, das zwischen dem 1. und 9. Juli etwa 3.000 Menschen aufnehmen soll. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte heute zunächst ab, die Behörden zu verpflichten, den Aufbau und die Durchführung des Protestcamps zu dulden. Zur Begründung erklärten die Richter, dass die Veranstaltung bei einer Gesamtbetrachtung keine grundrechtlich geschützte Versammlung sei. Daher sei die Erteilung einer Genehmigung nach der Verordnung zum Schutz öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen erforderlich, die nicht vorliege. Auch in diesem Fall rechnen die Aktivisten damit, dass die Entscheidung am Ende in Karlsruhe fällt. (dpa/jW)

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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