Verfassungsgericht lässt sich ignorieren
Im Streit um das im Hamburger Stadtpark geplante Antikapitalistische Camp von G-20-Gegnern hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag den Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung gegen die Veranstaltungsverbote der Behörden abgelehnt – und damit akzeptiert, dass die staatlichen Stellen der Hansestadt den Richterspruch vom Mittwoch ignorieren.
Mit ihrem Eilantrag hatten die Organisatoren des Camps versucht, die Karlsruher Richter zu einer Konkretisierung ihrer Entscheidung von Mittwoch zu bewegen. Karlsruhe hatte der Stadt Hamburg aufgegeben, das Camp nach dem Versammlungsrecht und nicht nach der Grünflächenverordnung zu behandeln. Zudem sollten die Behörden einen »Ausgleich« mit den Veranstaltern suchen, der das Camp »möglichst weitgehend« ermöglichen sollte. Erste Gespräche waren allerdings ohne Einigung verlaufen, die Polizei will keine Übernachtungen in dem Park erlauben.
Das Verfassungsgericht verwies die Camper nun zunächst an die Verwaltungsgerichte. Erst nach deren letztinstanzlichem Urteil kann wieder Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.
Unterdessen hat ein Konzert der Band Irie Révoltés in der »Roten Flora« die Woche der G-20-Proteste eingeleitet. Das Konzert sollte eigentlich unter freiem Himmel stattfinden, wurde aber wegen des schlechten Wetters in das Innere des Veranstaltungszentrums verlegt. Vor dem Gebäude im Schanzenviertel verfolgten trotz Regens Hunderte den Auftritt der Band auf einer Leinwand. In Redebeiträgen kritisierten Aktivisten die Demonstrationsverbote in der Hansestadt. (dpa/jW)
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