Trotz Polizei: Das Camp steht
Von Georg HoppeNach den nächtlichen Polizeiübergriffen hat sich die Situation im »Antikapitalistischen Camp« in der Nacht und heute vormittag entspannt. Ein Aktivist zeigt sich im Gespräch mit junge Welt »bedrückt, dass die harte Linie der Polizei fortgeführt und weiter eskaliert« wurde. Es stimme ihn bedenklich, obwohl es ihn nicht überrasche. Nach seinen Prognosen gefragt, sagte er: »Ich schließe nichts mehr aus.«
In der Nacht seien Menschen durch die Polizei »auf sehr schmerzhafte Weise aus Schlafzelten herausgezogen« worden. Ihnen seien die Handgelenke verdreht und die Nacken überstreckt worden. Die Leute seien an den Wegrand gesetzt und ihre Personalien aufgenommen worden. Die Zelte waren danach verschwunden.
Dennoch: Am Montag mittag standen Gemeinschaftszelte auf dem Platz, Transparente sind gespannt. Verschiedene Küfas (»Küchen für alle«) versorgen das Camp mit Essen, auf der Wiese gibt es Äpfel, Kaffee, Brot. Das Team der jungen Welt brachte Rundstücke (Brötchen) und natürlich die aktuelle Ausgabe der Zeitung vorbei. Aktuell bauen rund 100 Aktivistinnen und Aktivisten weiter ihr Camp auf. Der Kontakt zum anderen Camp im Volkspark Altona stehe, man helfe sich gegenseitig.
Solange die rechtliche Situation weiterhin unklar sei, bleibe man dabei: »Wir sind ein 24-Stunden-Camp. Leute sind eingeladen, zu jeder Tages- und Nachtzeit zu kommen.« Das allerdings wird ihnen durch die Polizei erschwert, die in der Umgebung PKW-Kontrollen durchführt. Wer im Kofferraum ein Schlafzelt mit sich führt, muss es ausladen, berichteten Augenzeugen im Gespräch mit jW.
Am Morgen hatte die Hamburger Polizei triumphierend über Twitter gemeldet, dass das Verwaltungsgericht ihr Vorgehen gebilligt und eine Beschwerde der Camporganisatoren abgewiesen habe. Deren Anwälte wollen nun vor das Oberwaltungsgericht und zur Not auch wieder vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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