Die Zivilgesellschaft wehrt sich
Das Vorgehen der Hamburger Polizeiführung missachtet rechtsstaatliche Prinzipien, setzt sich über gerichtliche Entscheidungen hinweg. Doch Bürgerinnen und Bürger wehren sich gegen diese Eskalationsstrategie.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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