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06.07.2017, 00:46:29 / No G20

Und wir campen doch

Campen im Schatten der Sankt-Trinitatis-Kirche in Altona

Die Strategie des Senats, das Campen gegen den G-20-Gipfel zu verhindern, ist gescheitert. Inzwischen wächst im gesamten Stadtgebiet die Zahl kleinerer und größerer Zeltlager. So entstand am Mittwoch nachmittag ein neues Camp in der Hamburger Innenstadt. Nachdem das »Antikapitalistische Camp« Entenwerder verlassen hat, verteilten sich die politischen Initiativen, die das Camp getragen haben, im Stadtgebiet. Der Organisationskreis ist derselbe geblieben, doch man zeltet jetzt dezentral.

Das neue Lager befindet sich auf dem Grund der Sankt-Trinitatis-Kirche an der Königstraße in Altona. Formal handelt es sich dabei um eine Besetzung – die allerdings von der Kirche, welche über das Hausrecht verfügt, geduldet wird. Das Gelände bietet Platz für etwa 300 Schlafzelte. Gemeinschaftszelte stehen bereits. Die Organisatoren des Camps berichten von der Solidarität der Anwohner. So habe man ihnen Material und Essen gebracht, eine Kita habe Schlafplätze angeboten.

Auch im Camp im Volkspark Altona begann am Abend der Aufbau von Schlafzelten. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das dem Camp in Entenwerder letztlich doch die Schlafzelte genehmigt hatte, erließ die Versammlungsbehörde am Mittwoch nun doch neue Auflagen für das Camp im Volkspark. 300 Schlafzelte für jeweils bis zu drei Personen sind nun gestattet. »Das hätte auch weniger aufreibend für alle Seiten laufen können und gastfreundlicher für die Stadt Hamburg«, erklärte anschließend die Rechtsanwältin des Camps, Ulrike Donath. Campsprecher Carsten Orth ergänzte: »Die lange Hinhaltetaktik der Stadt muss jetzt auch an anderer Stelle ein Ende haben. Freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit dürfen nicht länger behindert und kriminalisiert werden. Ich fordere die Beendigung der Schikanen der anreisenden Demonstrantinnen und Demonstranten.« (jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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