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06.07.2017, 14:44:23 / No G20

An der Zonengrenze

Von André Scheer
Kein Durchkommen für Busse, Laster und PKW: Die Polizei macht dicht

Als in den 60er Jahren der Hamburger Neubaustadtteil Steilshoop geplant wurde, war eine U-Bahn-Station fester Bestandteil der Entwürfe. Als in den 70er Jahren die ersten Bewohner in den Hochhäusern einzogen, wurde ihnen der baldige Baubeginn versprochen. Ein halbes Jahrhundert später ist Steilshoop vom S- und U-Bahn-Netz noch immer abgehängt.

Über Jahrzehnte hatte sich insbesondere die SPD einen schlechten Scherz erlaubt und immer wieder im Wahlkampf den Bau der Hochbahnanbindung versprochen – um dann, kaum gewählt, die Pläne wieder in die Schublade zu stecken.

In diesen Tagen erleben die Steilshooper nun, was das für sie bedeutet. Der Verkehrsverbund HVV empfiehlt auf seiner Homepage, U- und S-Bahn zu nutzen, die Busse aber zu vermeiden. Doch um zu einer Station zu kommen, brauchen die immerhin 20.000 Steilshooper den Bus. Oder sie müssen das Auto nehmen. Beides ist nun jedoch praktisch unmöglich.

Die Buslinien verkehren nur noch unregelmäßig – und an der Kreuzung Hebebrandstraße, an der man nicht vorbeikommt, wenn man zu einer Haltestelle will, ist Schluss. Dort beginnt die »blaue Zone«. Dieses Sperrgebiet soll für die An- und Abreise der Staatschefs und ihrer Delegationen freigehalten werden. Nicht nur Demonstrationen sind hier verboten, sogar das ganz normale Passieren der Einwohner wird nahezu unmöglich gemacht. Auf Gehbehinderte und ältere Menschen wird keine Rücksicht genommen. Arztbesuche werden nahezu unmöglich gemacht.

»Es wird keine Einschränkungen geben« und »manche werden sich am Sonntag wundern, dass der Gipfel schon vorbei ist«, hatte Hamburgers Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) die Lage wochen- und monatelang schöngeredet. In diesen Tagen ist er jedoch auf Tauchstation gegangen und sollte sich bei den Steilshoopern besser nicht blicken lassen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!