Polizei hindert Sanitäter am Helfen
Der Ermittlungsausschuss (EA) kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung die Behinderung der Arbeit von Sanitätern und anderen Rettungskräften während des Polizeieinsatzes der vergangenen Nacht im Hamburger Schanzenviertel. Wir dokumentieren das Statement nachstehend im Wortlaut:
Nach dem Eröffnungstag des G-20-Gipfels verlor die Polizei in der Nacht auf den 8. Juli vollends die Kontrolle über Teile Hamburgs. Und das, obwohl zusätzlich zu den bereits eingesetzten mehr als 15.000 Polizist*innen noch weitere Verstärkung aus anderen Bundesländern angefordert und bewilligt wurde. Weder die mehr als 20 Wasserwerfer noch die eingesetzten Räumpanzer, weder das massenhaft versprühte Reizgas noch die Knüppel und Fäuste konnten die Lage unter Kontrolle bringen. Zuletzt setzte die Hansestadt sogar schwerbewaffnete Spezialeinheiten zur Aufstandsbekämpfung gegen die eigene Bevölkerung ein.
Nach Mitternacht drang ein mit Maschinenpistolen bewaffnetes Spezialeinsatzkommando in ein Haus Beim Grünen Jäger ein, wo Demosanitäter*innen gerade Verletzte behandelten. Eine Person war so schwer verletzt, dass die Demosanis sie in ein Krankenhaus bringen wollten. Den Demosanis wurde mit Maschinenpistole im Anschlag »Hände hoch!« zugerufen und unmissverständlich bedeutet, dass andernfalls von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werde. Anschließend wurden die Demosanitäter*innen einzeln aus dem Haus geholt, mittlerweile sind alle wieder frei. Die verletzte Person durfte nach Verhandlungen mit der Polizei zum Rettungsdienst gebracht werden.
Aber nicht nur auf der Straße geht die Polizei mit Gewalt gegen alle vor, die sich ihr widersetzt. In der Gefangenensammelstelle in der Schlachthofstraße in Hamburg-Harburg wurde in der Nacht auf den 8. Juli ein Rechtsanwalt von drei Polizist*innen misshandelt. Der Anwalt hatte darauf bestanden, dass sein Mandant sich nicht ausziehen müsse, woraufhin mehrere Polizist*innen den Rechtsanwalt packten, ihm ins Gesicht griffen, den Arm verdrehten und ihn aus der Gefangenensammelstelle schleiften. Diese Vorfälle werden vor allem eines produzieren: Mehr Hass auf die Polizei.
https://g20ea.blackblogs.org/2017/07/08/ganz-hamburg-hasst-die-polizei/
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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