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08.07.2017, 11:59:25 / No G20

Auftakt zur »Grenzenlosen Solidarität«

Die Großdemonstration »Grenzenlose Solidarität statt G20!«, die gegen 11 Uhr an den Deichtorhallen begann, verläuft friedlich. Die Polizei hält sich laut Beobachtungen der jW-Reporter vor Ort zurück. Teilnehmer aus verschiedensten Spektren sind dabei – viele führen Fahnen oder Transparente mit. Es hören bereits mehrere zehntausend Menschen den Redebeiträgen zu, immer mehr Demonstranten strömen vom Hauptbahnhof zum Platz.

Die Auftaktkundgebung beginnt mit dem Redebeitrag einer Vertreterin des kurdischen Frauenrats Rojbin Hamburg. Dann begrüßt Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg die Teilnehmer. Sie ruft dazu auf, das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit zu verteidigen. Eine soziale Welt sei nur ökologisch möglich, betont sie.

Die afghanische Frauenrechtlerin Malalai Joya sagt, dass das Morden seit der NATO-Intervention in Afghanistan weitergeht. Sie fordert: Keine Abschiebung afghanischer Refugees. Taliban, IS und andere Dschihadisten seien Produkte der Politik von G-20-Staaten, so Malalai Joya. Applaus brandet auf als Joya ruft: »Hoch die internationale Solidarität, US und NATO raus aus Afghanistan!«

Es folgt die Auschwitz-Überlebende und engagierte Antifaschistin Esther Bejarano. Auch sie grüßt alle Teilnehmer herzlich, »weil ihr dem Unrecht und der Unvernunft des Kapitalismus nicht tatenlos zuschauen wollt«, wie sie erklärt. Bejarano spricht von der Vergiftung der Umwelt, von Kriegen und Waffenhandel. Hamburg habe sich mit dem Gipfel übernommen und sich »würdelos gegenüber den protestierenden Gästen verhalten«. Bejarano spricht auch von Neonazigewalt in Deutschland. Sie trauere um die Opfer des NSU ebenso wie um die Opfer von Terroranschlägen in Paris, London, die Opfer der Kriege im Nahen Ostens und um die auf der Flucht im Mittelmeer Ertrunkenen. Bejarano bekommt Riesenapplaus, als sie sagt: »Ich glaube an euch«. (jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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