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03.06.2007, 18:20:13 / G8-Blog

Sternmarsch-Bündnis legt Verfassungsbeschwerde ein

Das Sternmarsch-Bündnis bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde per Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot um Heiligendamm vor, die morgen beim Bundesverfassungsgericht eingehen wird.
Eine von der Polizeibehörde erlassene Allgemeinverfügung für 40 Quadratkilometer rund um Heiligendamm war zunächst vom Verwaltungsgericht teilweise aufgehoben worden. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Verfügung wieder in Kraft gesetzt.
Die Veranstalter bestehen auf auf dem Recht, den Protest zum Ort des Geschehens zu tragen. "Wir wollen, dass unser Protest in Sicht- und Hörweite der AdressatInnen stattfindet: den Delegierten der G8!", kommentiert Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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