Keine Anfaßpflicht im Grundgesetz
Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, konterte trefflich die Forderung der Polizeigewerkschaft, Heiner Geißler aus der CDU auszuschließen, weil der sich bei Demonstrationen nicht von Polizisten anfassen lassen will: »Es gibt im Grundgesetz ein Demonstrationsrecht, aber keine Anfaßpflicht. Das gilt meines Wissens auch für CDU-Mitglieder.«
(jW)
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!