Weitere Verfassungsbeschwerde
Berlin. Auch die Anmelder von Kundgebungen am Flughafen Rostock-Laage und einer Mahnwache am Zaun von Heiligendamm haben gegen Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (OVG) Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Sie richtet sich gegen zwei Beschlüsse, in denen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt wird.
Im Eilverfahren erlaubte das OVG heute anstelle der vor der militärischen Haupteinfahrt in Laage-Kronskamp angemeldeten Kundgebung lediglich Versammlungen mit maximal 50 Teilnehmern auf der Straßenböschung gegenüber der Einfahrt zur Hauptwache des Fliegerhorsts Laage sowie an der jenseits der B 103 gelegenen Buswendeschleife - völlig außer Sichtweite des Flughafens.
Bereits am 1. Juni hatte das OVG eine Mahnwache der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ nur mit einer Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen und einer namentlichen Benennung der Teilnehmer erlaubt. Das OVG berief sich in seiner Begründung vor allem auf außenpolitische Belange und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwälte der Anmelder haben daher Verfassungsbeschwerde und Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie erklärten, die Versammlungsfreiheit dürfe gegenüber außenpoltischen Opportunitätserwägungen nicht nachrangig sein und sie würden eine rasche und positive Entscheidung aus Karlsruhe erwarten.
(jW)
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