Karlsruhe bestätigt Restriktionen. Mahnwache abgesagt
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute vormittag über eine Beschwerde gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
In seinem Beschluss vom 1. Juni hatte das OVG eine Mahnwache der „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost" mit absurden Auflagen belegt. Sie sollte nur mit einer Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen und einer namentlichen Benennung der Teilnehmer 24 Stunden vor Versammlungsbeginn erlaubt werden. Das OVG berief sich in seiner Begründung vor allem auf außenpolitische Belange und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.
Wie junge Welt von den Anwälten der Antragsteller erfuhr, lehnten die Richter in Karlsruhe den Eilantrag auf Aufhebung des OVG-Beschlusses ab. Angesichts der restriktiven Bedingungen sagten daraufhin die Veranstalter die für heute geplante Mahnwache ab.
(jW)
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