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05.06.2007, 18:45:48 / G8-Blog

Presseschau: Ein »Myfest« auch für Rostock

Die in Berlin erscheinende tageszeitung fragte in ihrer Dienstagausgabe auf der Titelseite »Wer hat Angst vorm Schwarzen Block?«
Unter dem Motto »Vom Umgang mit Hooligans« gab sie Ratschläge zur Ausgrenzung der Autonomen: »Ein bißchen ist es wie beim Fußball: Das Eingeständnis der Vereine, daß es ein Hooligan-Problem gibt, mußte der Befriedung der Stadien vorangehen. Auch dort herrschte gegenüber den angeblichen Fans lange Zeit eine Toleranz, über die Außenstehende nur staunen konnten. Geholfen haben beim Fußball die Fanprojekte, in Kreuzberg das ›Myfest‹ mit Beteiligung der Anwohner. Was es braucht, sind keine Sprechblasen, sondern solche Formen der Einflußnahme und der Ausgrenzung von Gewalttätern.« Im Innenteil konstatierte die Zeitung dann allerdings nach einem »Besuch im G-8-Camp«: »Die Basis führt die Debatte über den Schwarzen Block – und solidarisiert sich mit den Autonomen.«

Auch die Financial Times Deutschland fand den Kampfbegriff des Polit-Hooligans chic, wußte im Gegensatz zu den Kollegen in der Berliner Kochstraße aber nicht, wie gegen sie vorzugehen ist: »Mehr Härte! Nein, weiter deeskalieren! Nach den Pflastersteinen linksextremer Krawalltouristen prasseln nun wohlfeile Forderungen auf die Polizeieinheiten nieder, die den G-8-Gipfel sichern. (...) Der Umstand, daß es in Rostock zu Straßenschlachten mit vielen Verletzten gekommen ist und daß die Chaoten am Montag weiter randaliert haben, kann noch nicht als Beweis dafür gelten, daß die Polizeistrategie völlig gescheitert ist. Denn es kann umgekehrt niemand den Beweis führen, daß es mit einer anderen Strategie weniger schlimm gekommen wäre.«

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist nach den Rostocker Protesten »am Boden«: »Die Niederlage des Rechtsstaats zeigt sich nicht nur in der Zahl der verletzten Beamten, sondern auch in der geringen Anzahl dingfest gemachter Gewalttäter.« Die Lübecker Nachrichten leisten massive Abbitte: »Wir entschuldigen uns. Bei Wolfgang Schäuble. Beim Bundes­kriminalamt. Bei den Polizisten. Wir entschuldigen uns für eine Fehleinschätzung, die wir in den vergangenen Wochen immer wieder publiziert haben. (...) Die Realität vertreibt die Flausen.«

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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