06.06.2007, 11:42:13 / G8-Blog
Verletzte bei G8-Demo: Horrorzahlen lösen sich in Rauch auf
Traue keiner Statistik...
Die Zahl der schwer verletzten Polizisten bei den G8-Protesten in Rostock hätte nach statistisch üblichen Kriterien deutlich niedriger angegeben werden müssen, meldet das ideologisch unverdächtige Nachrichtenportal von T-Online.Von den insgesamt 30 als schwer verletzt gemeldeten Polizebeamten mußten nur zwei stationär im Krankenhaus behandelt werden, von denen einer bereits wieder entlassen wurde. Der zweite Beamte wird wegen eines offenen Oberarmbruchs weiter behandelt.
...die Du nicht selbst gefälscht hast
Nach den gesetzlich festgelegten Kriterien für die Registrierung von Unfallopfern gilt aber nur als schwer verletzt, wer stationär behandelt wird. Die Polizei hatte von 433 verletzten Beamten, darunter 30 schwer verletzten, gesprochen.Ein Polizeisprecher erklärte, für die Einstufung der Art der Verletzungen habe es keine klaren statistischen Kriterien gegeben. Die Beamten der einzelnen Einsatzabschnitte hätten die Schwere der Verletzung selbst bewertet und ihre Zahlen dann an den zentralen Einsatzstab gemeldet, der sie lediglich addiert habe. In der Regel hätten sie eine Verletzung wohl als schwer klassifiziert, wenn der betroffene Polizist nicht mehr dienstfähig gewesen sei.
Hauptursache Tränengas
Die meisten der als schwer verletzt eingestuften Beamten haben Knochenbrüche, Prellungen und Bänderzerrungen erlitten, wie Polizeisprecher auf Nachfrage einräumten. Die hohe Zahl der insgesamt verletzten Polizisten sei vor allem durch Augenreizungen infolge von Reizstoffen entstanden - die Polizei hatte große Mengen an Tränengas gegen die Demonstranten eingesetzt.Ein Sprecher der Camp AG sagte, keiner der verletzten Protestierer sei stationär behandelt worden. Die als schwer verletzt eingestuften Demonstranten hätten vor allem Platzwunden und Zerrungen erlitten. Auch er berichtete, die hohe Zahl der verletzten Demonstranten sei auf Augenreizungen zurückzuführen. Allerdings sei die Zahl von insgesamt 520 verletzten Demonstranten eher zu niedrig angesetzt - sie basiere auf den Rückmeldungen von Demonstrationssanitätern. Die AG habe aber nicht zu allen Sanitätern Kontakt gehabt.
(jW)
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!