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06.06.2007, 14:19:34 / G8-Blog

Sternmarsch bleibt verboten

Karlsruhe - Das von der Polizei verhängte Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm ist heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

Angesichts der Auseinandersetzungen zwischen G8-Gegnern und der Polizei vom vergangenen Samstag wiesen die Karlsruher Richter den Eilantrag der Organisatoren des geplanten Sternmarsches trotz verfassungsrechtlicher Bedenken ab.

Für den Fall eines Verbots hatte das Sternmarsch-Bündnis am Sonntag vorsorglich Ersatzveranstaltungen außerhalb der Verbotszonen angemeldet, die ebenfalls polizeilich untersagt wurden - auch diese Verbote sind nun höchstrichterlich bestätigt. Damit ist faktisch eine dritte Verbotszone außerhalb des Zauns und der  »Sicherheitszone« eingerichtet worden.

(ddp/jW)

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