Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
07.06.2007, 17:31:39 / G8-Blog

RAV verklagt die Bild-Zeitung

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) geht gegen Bild wegen der Berichterstattung über eine Rechtsanwältin beim Einsatz von Zivilpolizisten vor:

Am Mittwoch abend gegen 19 Uhr wurde eine Gruppe von fünf Polizeibeamten in Zivil durch Demonstranten bei der Blockade am Osttor des Sicherheitszaunes entdeckt. Die Zivilpolizisten waren im Stil des sogenannten Schwarzen Blocks gekleidet. Als auf dem Hubschrauberlandeplatz hinter der Polizeikette einige Hubschrauber landeten, versuchten die Zivilbeamten, die anwesenden Demonstranten zu Straftaten anzustacheln. Auf Aufforderung der Blockade-Organisatoren entfernten sich vier von fünf Zivilpolizisten und wechselten auf die Seite der uniformierten Beamten. Der fünfte Zivilpolizist, der sich wie seine Kollegen geweigert hatte, seine Identität offen- zulegen, wurde dann von Anwälten des Legal Teams und Organisatoren der Blockade auf eigene Bitten hin, zu seinen uniformierten Kollegen begleitet.

Unter der Fotoüberschrift »Aufgebrachte Schläger versuchen, einem Zivilpolizisten die Kapuze vom Kopf zu reißen« zeigt die Bild-Zeitung vom Donnerstag ein Foto, das eine Anwältin des Legal Teams zeigt. Die betreffende Anwältin ist zu sehen, wie sie mit dem Zivilbeamten darüber spricht, wie er sich zu seinem eigenen Schutz auf die andere Seite der Polizeikette begeben kann. Die Bildüberschrift ist falsch. Sie suggeriert in böswilliger Absicht, daß die auf dem Bild erkennbaren Personen, die tatsächlich den als Agent Provocateur agierenden Polizeibeamten geschützt haben, Gewalttäter seien.

»Der RAV hat den bekannten Presserechtsanwalt Johannes Eisenberg eingeschaltet, der die Bild-Zeitung auf Gegendarstellung und Unterlassung verklagen wird«, sagt Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. »Mit ihrer wahrheitswidrigen Berichterstattung trägt die Bild-Zeitung zur Eskalation der Situation bei.« Zudem müsse die Polizeieinsatzleitung die Frage nach dem unverantwortlichen Einsatz von offensichtlichen Agent Provocateurs nicht nur bei der gestrigen Blockade beantworten. Nach dem kritikwürdigen Vorgehen der zivilen Polizeibeamten am gestrigen Tage sei es nicht auszuschließen, daß Polizeibeamte auch an weiteren Orten und Tagen in derartiger Art und Weise vorgegangen sind.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!