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20.02.2008, 20:06:59 / Buchmesse Havanna 2008

Cuban Five. Offener Brief

Über 100 Persönlichkeiten aus 27 Ländern haben einen Brief an US-Außenministerin Condoleezza Rise, den Generalstaatsanwalt der USA Michael B. Mukasey und an den Minister für Innere Sicherheit Michael Chertoff geschrieben.
Sie fordern darin, aus humanitären Gründen den beiden Kubanerinnen Olga Salanuevo und Adriana Pérez, Visa zu gewähren, damit sie ihre in den USA seit acht, bzw. neun Jahren inhaftierten Ehemänner besuchen dürfen. Die USA haben bislang jeden Besuchsantrag ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Zu den zitierten Persönlichkeiten gehört auch die ehemalige Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland, Herta Däubler-Gmelin (SPD). Das unten dokumentierte Schreiben wurde ferner unterzeichnet von Adolfo Pérez Esquivel, Danielle Mitterrand, Rigoberta Menchú, Hebe de Bonafini, Rosa Regás, und Ignacio Ramonet. Aus den USA unterschrieben: Der katholische Bischof Thomas Gumbleton, die Pastorin Dr. Joan Brown Campbell, Angela Davis, Danny Glover ­, Alice Walker, Noam Chomsky, Howard Zinn, die ehemaligen Kongreß-Abgeordneten Esteban Torres, Wayne Smith und Michael Parenti sowie der Bürgermeisterin von Richmond, Gayle McLaughlin.


Internationale Kommission für das Besuchsrecht der Familien, 14. Februar 2008

An
die Außenministerin
Frau Dr. Condoleezza Rice

den Generalstaatsanwalt
Herrn Michael B. Mukasey

den Minister für innere Sicherheit
Herrn Michael Chertoff

Nachrichtlich:
UN-Menschenrechtsrat
Berichterstatter gegen Folter
UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Freiheitsentziehungen
Amnesty international
Ombudsman

Sehr geehrte Damen und Herren ,
wir, die Unterzeichnenden, wenden uns an das Außenministerium und das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika mit der Bitte, umge­hend den kubanischen Staatsangehörigen Olga Salanueva und Adriana Pérez -  Ehefrauen des Gefangenen René González beziehungsweise des Gefangenen Gerardo Hernández-  denen es ohne irgendeine rechtliche Grundlage seit 8 bzw. 9 Jahren unmöglich gemacht wird, ihre Ehemänner im Gefängnis zu besuchen, Visa zu erteilen.
Wir wissen, daß sie schon achtmal Visaanträge gestellt haben. Jedes Mal hat das Außenministerium mit unterschiedlichen Begründungen und  ohne Angabe irgendeiner Rechtsgrundlage, die die Willkürlichkeit dieser Maßnahme hätte stüt­zen können, die Anträge abgelehnt.
Amnesty international hat dies seit 2003 verschiedentlich gerügt und ausgeführt:
„Artikel 10 Abs. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPZPR), den die USA ratifiziert haben, bestimmt: „Jeder, dem seine Frei­heit entzogen ist, muß menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen inne­wohnenden Würde behandelt werden“.
In den allgemeinen Erläuterungen des UN-Menschenrechtskomitees zu diesem Artikel heißt es in Nummer 4, daß es eine fundamentale und universell geltende Regel ist, alle Personen, denen ihre Freiheit entzogen worden ist, menschlich und ihre Würde achtend zu behandeln ..... Diese Regel ist anzuwenden ohne irgendeinen Un­terschied insbesondere bezüglich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Spra­che, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status.“
Am 17. Januar 2007 hat amnesty international erneut die Verletzung des Rechts dieser Gefangenen, Besuch von ihren Ehefrauen zu erhalten, gerügt, und zwar als unnötige (weitere) Bestrafung.
Wir erinnern daran, daß am 27. Mai 2005 die UN-Arbeitsgruppe zu willkürlichen Freiheitsentziehungen eine Stellungnahme veröffentlicht hat, in der sie die Inhaftierung dieser Personen als”unrechtmäßig und willkürlich“ be­zeichnete und die nordamerikanische Regierung aufforderte, diese Situation zu beenden, wobei sie auf die von dieser begangenen Rechtsverstöße  und das Fehlen von Rechtsgarantien für ein gerechtes und unparteiisches Gerichtsver­fahren hinwies. Unter anderem erklärte sie: „dies ist ein Verstoß gegen Ar­tikel 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“.
Am 9. August desselben Jahres haben sodann drei Richter des Gerichts in Atlanta für den 11. Gerichtsbezirk die Verurteilungen aufgehoben und ein neues Verfah­ren angeordnet.
Zur Zeit befindet sich der international unter der Bezeichnung der Fall der „Cu­ban Five“ bekannte Fall im Stadium der Appellation. (vergleichbar Berufung)
Zwei Gefangenen das Recht zu verweigern, von ihren Ehefrauen besucht zu wer­den, hat sich inzwischen zu einer anderen Form der Grausamkeit und der Folter entwickelt.
Wir fordern Sie auf, dieser Situation ein Ende zu bereiten und unverzüglich OLGA SALANUEVA UND ADRIANA PÉREZ HUMANITÄRE VISA zu erteilen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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