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01.04.2009, 12:39:08 / No Nato

Seit’ an Seit’: Polizei und Bundeswehr

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AWACS: das »himmlische Auge« der NATO

Beim NATO-Gipfel am Wochenende in Baden-Baden und Strasbourg steuert die Bundeswehr vor allem Technik und Logistik zum Aufmarsch der rund 15.000 Polizisten bei, die allein auf der deutschen Rheinseite Wacht halten.
Etwa 600 Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr wirken beim Inlandseinsatz mit. Rund 40 diesbezügliche Amtshilfeersuchen wurden bislang von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) persönlich gebilligt.

Zu den Dienstleistungen zählen Hubschrauber und Busse für den Transport von Delegationsteilnehmern, Notarzt-Teams mit speziellen Rettungshubschraubern, Gerätschaften zum Aufbau von Funkverbindungen und zusätzliche Nachtsichtgeräte.
Die Bodentruppen stellen zudem Spürpanzer «Fuchs» bereit, die atomare, biologische oder chemische Kampfstoffe erkennen können.

Für das polizeiliche Heerlager werden aber auch »so profane Dinge wie viele Betten, Wolldecken, Tische und Stühle«, zur Verfügung gestellt, wie ein Sprecher der Bundeswehr erläuterte.

Tornados der Luftwaffe sollen diesmal nicht im Tiefflug über Demonstranten donnern und Fotos machen, wie beim G-8-Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm geschehen. Das sei von der Polizei nicht angefragt worden, heißt es bei der Bundeswehr. Auch auf den Einsatz der martialisch wirkenden gepanzerten Aufklärungsfahrzeuge vom Typ «Fenek» soll diesmal verzichtet werden. Sender oder Handys lassen sich wohl auch anderweitig orten.

Hoch am Himmel über dem NATO-Gipfel kreisen AWACS-Flugzeuge unter NATO-Oberbefehl, die mit ihren speziellen Radargeräten bedrohliche Flugobjekte aus großer Entfernung orten können. Die Luftwaffe stationierte überdies in der Nähe der Tagungsorte eine zusätzliche Rotte von Abfangjägern. Diese können sofort aufsteigen, falls Terroristen entführte Flugzeuge auf Baden-Baden oder Strasbourg lenken sollten. Eine Lizenz zum Schießen haben sie rechtlich gesehen indes nicht - ein sogenanntes Luftsicherheitsgesetz, das vorsah, gekaperte Passagierflugzeuge im Bedrohungsfall abzuschießen, wurde am 15. Februar 2006 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig befunden.

(jW/AFP)

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