Leib und Leben
Die Auflagen für die am Freitag geplante Demonstration von NATO-Gegnern in Baden-Baden bleiben bestehen. Das entschied heute das Verwaltungsgericht Karlsruhe und lehnte damit einen Eilantrag von Friedensaktivisten ab.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte den Demonstranten eine Reihe von Auflagen für den Protestzug und eine Kundgebung gemacht, um diese vom Tagungsort möglichst weit fernzuhalten. Allein im Stadtgebiet von Baden-Baden sind nach offiziellen Angaben 5000 Polizisten im Einsatz, um die Staatschefs der NATO-Staaten vor den Protesten abzuschirmen.
Ohne die beanstandeten Auflagen wären »Leib und Leben insbesondere der Gipfelteilnehmer sowie die Durchführung des Gipfels unmittelbar gefährdet«, hieß es in der Begründung des Gerichts.
Das Gericht argumentierte, daß die Strecken im Zentrum zur Vorfahrt der Delegationen zum Gipfel freigehalten werden müßten. Aus Aufrufen im Internet ergäbe sich, dass die Teilnehmer der geplanten Demonstration die Zugangsstraßen blockieren wollten. Und das absichtlich.
(ddp/AP/jW)
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