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03.04.2009, 15:38:10 / No Nato

»Begriff, der mir so nicht bekannt ist«

Von Interview: Kristin Jankowski

Ein Gespräch mit Kriminaloberrat Matthias Zeiser

»Sollte sich bei uns ein schwarzer Block bilden, wird der hier verarbeitet.«, hatte der baden-württembergische Polizeipräsident Erwin Hetger im Zusammenhang mit den Sicherheitsmaßnahmen vor dem NATO-Gipfel angekündigt. (Siehe: Badische Zeitung) Wir wollten wissen, was seine Behörde unter einem solchen Vorgang versteht.
Kriminaloberrat Matthias Zeiser ist Pressesprecher der Gesamteinsatzleitung bei der Landespolizeidirektion Baden-Württemberg, »Besondere Aufbauorganisation Atlantik«

Ihr Landespolizeichef Erwin Hecker möchte unliebsame Demonstranten »verarbeiten«. Was ist darunter zu verstehen?

Unser Konzept sieht vor, daß wir friedliche Demonstrationen gewährleisten und daß wir diese bei einem unfriedlichen Verlauf unterbinden möchten. Außerdem ist es so, daß wir erkannte Gewalttäter im Sicherheitsraum Oberrheingraben nicht über die Grenze lassen werden.

Und was bedeutet nun das Verarbeiten im polizeilichen Sprachgebrauch? Mit wie vielen zu verarbeitenden Demonstranten rechnen Sie denn? Welche Methoden werden dabei angewendet?

Ich kenne diese Begrifflichkeit nicht, die sie hier angesprochen haben. Ich habe Ihnen unser Konzept erklärt, und danach werden wir verfahren. Wir verarbeiten nicht, sondern wir werden anhand der Situation entscheiden, was zu tun ist.

Wie finden Sie diesen Sprachgebrauch ihres Polizeipräsidenten?

Nochmals, das ist ein Begriff, den ich nicht gebrauche und den wir in der Polizei nicht gebrauchen und der mir so nicht bekannt ist. Ich weiß nicht, warum Sie immer diesen Begriff da reinbringen. Wir »verarbeiten« keine Demonstranten. Wir arbeiten nach Recht und Gesetz, das ist unsere Grundlage und davon hängen unsere Maßnahmen ab.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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