Botschaft trifft Crew
Von Claudia WangerinDie Station Wismar der jW-Ostsee-Tour steht heute im Zeichen einer revolutionären Karibik-Insel. Vor der Diskussionsveranstaltung mit dem Titel »Yes we can – Terror gegen Kuba«, die um 18 Uhr um Technologie- und Gewerbezentrum am Alten Holzhafen in Wismar begann, fanden jW-Lateinamerika-Redakteur André Scheer und der Kulturattaché der Republik Kuba, Nelson Varona Rodriguez noch Zeit für einen Besuch an Bord der »Albin Köbis«.
Die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion muß sich gegen strahlend schönes Sommerwetter behaupten - trotzdem haben rund 20 weitere Zuhörer ihren Weg hierher gefunden.
Weitere Referenten sind Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schulz und der Lateinamerikaspezialist Prof. Werner Pade. Um 20 Uhr wird das Abendprogramm der jW-Ostsee-Tour mit einem Konzert »Gegen alle Kriege und für Dich« von Liedermacher Frank Viehweg fortgesetzt.
Schulz spricht über die in den USA inhaftierten fünf Mitarbeiter der kubanischen Terrorabwehr, die auf der Karibikinsel als »die fünf Helden« bekannt sind - sowie über politische und soziale Menschenrechte. Letztere seien von Organisationen wie Amnesty International bisher unterbewertet worden, das ändere sich aber gerade. Bei akutem Hunger könnten die Betroffenen mit Meinungsfreiheit allein wenig anfangen, so Schulz. Jedes Land der Welt werde von Amnesty International kritisiert - und Kuba gehöre nicht zu den Staaten, denen Folter vorgeworfen werde. Die theoretische Existenz der Todesstrafe auf Kuba kritisiert der Rechtsanwalt, hebt aber hervor, daß seit rund zehn Jahren ein Moratorium existiere, während in den USA die Todesstrafe praktiziert wird.
Nelson Varona Rodriguez betont, wie sehr die Todesstrafe im Widerspruch zum kubanischen Sozialismus stehe. »Wir tun viel dagegen, daß überhaupt irgendein Mensch stirbt«, sagt Rodriguez und erinnert an die kubanischen Ärzte, die sich im Auslandseinsatz befinden.
Allerdings befinde sich die kubanische Revolution in einem Krieg - er meint die seit Jahrzehnten andauernde Wirtschaftsblockade und zahlreiche, zum Teil terroristische Destabilisierungsversuche, die von den USA ausgehen.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!