Solidarisch sein, Fluchtgründe bekämpfen!
Moderatorin Esther Zimmering begrüßte auf der Bühne die Berliner Grünenpolitikerin Canan Bayram, die das Protestcamp der Flüchtlinge auf dem Berliner Oranienplatz und vergleichbare Aktionen von Asylsuchenden bundesweit unterstützt. Durch die deutsche Asylpolitik werde die Traumatisierung der Betroffenen fortgesetzt, sagt Bayram.
Dann holte Bayram drei Vertreter der Flüchtlingsgruppe vom Oranienplatz zu sich aufs Podium – Menschen, denen die Kraft geblieben ist, sich gegen die Zustände in den Lagern, die Residenzpflicht, das Arbeitsverbot und andere Sondergesetze aufzulehnen.
Hakim, ein türkischer Linker, will nicht nur über die Behandlung der Flüchtlinge in Deutschland sprechen, sondern auch über die Fluchtgründe: „Weltweite Kriege und das kapitalistische System." Napuli Langa lehnt die Spaltung ihres Landes konsequent ab: „Ich bin aus dem Sudan – ich möchte nicht Nord- oder Südsudan sagen, ich bin Sudanesin", sagt die Aktivistin aus dem Flüchtlingscamp. Die Spaltung sei nur im Sinne des Kolonialismus.
Canan Bayram wirbt dafür, daß die Flüchtlinge endlich ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Gerade angesichts der Traumatisierungen, unter denen viele von ihnen leiden. Doch der politische Wille der CDU fehle dazu ebenso wie der politische Mut der SPD, so Bayram. Die Linke-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke rief dazu auf, die Flüchtlinge weiter zu unterstützen, Solidarität in jederlei Rücksicht zu zeigen.
Dem Zeltlager von Flüchtlingen am Oranienplatz im Ortsteil Kreuzberg und einer besetzt gehaltenen Schule droht der Berliner Senat, allen voran CDU-Innensenator Henkel, mit Räumung. Ein Zelt der Flüchtlinge mit Fotos, die über ihren Kampf berichten, steht heute auch im Innenhof der Urania. Besucherinnen und Besucher der Rosa-Luxemburg-Konferenz können sich dort informieren und ins Gespräch kommen. Auch eine Theaterperformance der Refugees vom Oranienplatz vor der Urania stand heute noch auf dem Programm.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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