Auf dem Podium: Aitak Barani
Aitak Barani lebte bis 1982 im Iran. Als Kind hat sie die Volksrevolution und die Vertreibung der Monarchie 1979 aus dem Land miterlebt. Ihr Vater, der, als Mitglied einer antimonarchistischen Stadtguerilla-Gruppe zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, im Gefängnis saß, kam im Zuge der Revolution frei. Der dann einsetzende Kampf zwischen den verschiedenen Fraktionen und der beginnende Iran-Irak-Krieg trübten jedoch ihre ersten Revolutionserfahrungen.
Die Entscheidung, nach Deutschland zu kommen, änderte ihr ganzes Leben. Ihr politisches Leben in der BRD begann Ende der 1980er Jahre in antifaschistisch-anarchistischen Kreisen. Sie selbst sagt, dass sie erst dadurch von einer Art zweiten Heimat Deutschland sprechen konnte. Der aggressive Kriegskurs des Westens in den 1990er Jahren, die zunehmende Faschisierung, dann spätestens der durch »Rot-Grün« einsetzende Angriff auf die sozialen und ökonomischen Errungenschaften der deutschen Arbeiterbewegung hätten ihr jedoch die Grenzen linker Feuerwehrpolitik und Kampagnenarbeit gezeigt. Diese Erfahrungen durchzogen ihre Unizeit in Frankfurt am Main. Dort studierte sie Gesellschaftswissenschaften und Philosophie. Statt eine akademische Laufbahn einzuschlagen, wurde sie politische Aktivistin.
2006 zählte sie zu den Mitbegründerinnen und Mitbegründern des Vereins Zusammen e. V. – in der festen Überzeugung, so ihre Selbstauskunft, dass es hier und heute in der BRD möglich sein muss, sich jenseits vom linken Szenesumpf und politisch kompromisslerischen Strukturen mit Nachbarn und Kollegen klassenbewusst zu organisieren. Das bedeutet für sie vor allem, unabhängige und eigenständige Strukturen aufzubauen. Zusammen e. V. setzt auf praktische Solidarität, gegenseitige Hilfe und Klassenbewusstsein und bezieht sich ganz klar und bewusst auf die Erfahrungen der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung.
Seit 2012 ist Aitak Barani Mitglied der DKP.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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