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13.01.2017, 13:54:39 / Rosa-Luxemburg-Konferenz 2017

Referent: Ertugrul Kürkcü

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Ertugrul Kürkcü ist einer der bekanntesten Aktivisten der 68er-Bewegung in der Türkei. 1970 wurde er zum Vorsitzenden der revolutionären Jugendbewegung Dev Genc gewählt. Gemeinsam mit Mahir Cayan gehörte er zu den Gründern der Guerilla »Türkische Volksbefreiungspartei-Front« (THKP-C).

Nach dem Militärputsch entführte die THKP-C 1972 drei ausländische Techniker einer NATO-Radarstation, um zum Tode verurteilte Genossen freizupressen. Als einziger überlebte Kürkcü das Massaker der Armee an der Guerillaeinheit im Dorf Kizildere. Er wurde bis 1986 inhaftiert.

Seit seiner Freilassung im Jahr 1986 war Kürkcü an führender Stelle in verschiedenen sozialistischen Parteien und für linke Zeitungen tätig. Im Juni 2011 wurde Kürkcü als unabhängiger Direktkandidat in der Stadt Mersin ins Parlament gewählt. Bei seiner Vereidigung als Abgeordneter trug Kürkcü zehn Nelken als Erinnerung an seine zehn in Kizildere getöteten Genossen.

Kürkcü gehört zu den Initiatoren der Demokratischen Partei der Völker (HDP), welche sich explizit als Partei für alle Völker und Identitäten in der Türkei versteht. Die HDP vereint so die kurdische Bewegung, Vertreter religiöser Minderheiten wie der Aleviten, sozialistische Organisationen sowie die Frauen- und LGBTI-Bewegung. Bei den beiden Wahlen im Juni und Oktober 2015 wurde Ertugrul Kürkcü erneut ins Parlament gewählt. Er ist von der im Mai 2016 im Parlament beschlossenen Aufhebung der parlamentarischen Immunität betroffen. So liegen gegen ihn etliche Anzeigen nach der türkischen Antiterrorgesetzgebung vor. Zuletzt wurde im November 2016 ein Verfahren gegen ihn eröffnet wegen »Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte«. Er hatte nach einem tödlichen Unfall auf einer Baustelle eine Kundgebung gegen schlechte Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützt.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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