Außergewöhnliche Generalversammlung der jW-Genossenschaft
Die Generalversammlung der LPG junge Welt eG am kommenden Samstag findet unter besonderen Bedingungen statt. So kann nur teilnehmen, wer sich bis Freitag, den 19. Juni 2020, angemeldet hat. Rund 80 Genossinnen und Genossen haben dies getan – und damit ist klar, dass die Veranstaltung nicht, wie gewohnt, in der Berliner jW-Ladengalerie stattfindet. Da passen in normalen Zeiten zwar mehr hinein, aber nicht unter den strengen Coronaauflagen. Deshalb zieht die Versammlung ins Kino Babylon am Rosa-Luxemburg-Platz um, das gerade mal fünf Minuten Fußweg von der jW-Ladengalerie entfernt zu finden ist.
Aber auch dort sind strenge Auflagen zu berücksichtigen. Schon der Einlass wird komplizierter sein als üblich. Zunächst muss festgestellt werden, ob der Besucher tatsächlich Mitglied der Genossenschaft ist und sich fristgerecht angemeldet hat. Dann müssen Name und Adresse gesondert erfasst werden. Die angemeldeten Teilnehmer werden deshalb gebeten, sich bereits ab 12 Uhr am Veranstaltungsort einzufinden, damit die Versammlung pünktlich um 13 Uhr starten kann. In das Kino hinein kann, wer Nase und Mund bedeckt. Dieser Schutz darf nur am Sitzplatz abgenommen werden. Weil lediglich ein Bruchteil der vorhandenen Kinosessel genutzt werden darf, ist die Kapazität des Kinos mit der Zahl der Angemeldeten bereits erschöpft. Eine Teilnahme ohne Voranmeldung ist leider nicht möglich.
Die Tagesordnung ist vor allem durch diverse Pflichtaufgaben bestimmt, die die Versammlung zu leisten hat. Es geht darum, die Bilanz und ein Aktionsprogramm der Genossenschaft zu beschließen. Informiert wird auch über die Entwicklung der Verlag 8. Mai GmbH, die zu 95,6 Prozent der Genossenschaft gehört. Zudem steht turnusgemäß die Neuwahl des Aufsichtsrates der Genossenschaft an. Darüber hinausgehende Themen und Anfragen werden unter dem Punkt »Sonstiges« behandelt. Die Tageszeitung junge Welt wird am Montag, den 29. Juni, ausführlich über die Veranstaltung berichten.
Vorstand LPG junge Welt eG
Die Tagesordnung der Vollversammlung der LPG junge Welt eG finden Sie hier.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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