Mutig bleiben
Seit dem 18. Juli führt die junge Welt eine Kampagne, um gerade unter den Menschen, die in diesen Zeiten auf der Straße protestieren, neue Leserinnen und Leser zu gewinnen. Auch in den vergangenen zehn Wochen prangerten wir Klima-, Asyl-, Kriegs- und Mietenpolitik, das weitere Erstarken der Rechten und die fehlende Solidarität mit Kuba an.
In diesen zehn Wochen kamen noch weitere Gründe hinzu, auf die Straße zu gehen oder zivilen Ungehorsam zu leisten. Während China, Russland und Venezuela als Diktaturen abgekanzelt werden, lässt US-Präsident Donald Trump die Frage von Journalisten offen, ob er nach verlorener Wahl abdanke. Die US-Getreuen in der BRD, von Friedrich Merz (CDU) bis Annalena Baerbock (Grüne), äußern sich nicht dazu. Wichtiger ist ihnen, das russisch-deutsche Gemeinschaftsprojekt, die Gaspipeline »Nord Stream 2«, zu verhindern. Schließlich darf man den ins Visier genommenen Kriegsgegner ökonomisch nicht stärken. Wie verkommen der Spätkapitalismus in seinen Zentren schon ist, zeigen die Vorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister Wirecard – Bilanzbetrug, Insolvenzverschleppung und Geldwäsche. Tiefpunkt der Krise dieses Gesellschaftssystems sind die Zerstörung des Flüchtlingslagers Moria auf Lesbos und – in der BRD – die beiden großen von Coronaleugnern organisierten Demonstrationen, wo rechten Gruppen wie der AfD und organisierten Neonazis mit jeder Art von Irrationalisten der Schulterschluss gelang.
Vernunftgeleiteter und damit linker Widerstand zeigt Erfolg. »Deutsche Wohnen & Co. enteignen« ist einen Schritt weiter: Ein Volksbegehren zur Enteignung von Immobilienkonzernen in Berlin rückt näher. Und »Fridays for Future« meldete sich am Freitag mit über 400 Demos zurück. Zu den Aktionen des Bündnisses »Ende Gelände« im Rheinland können gar nicht alle kommen – das Hygienekonzept sei sonst nicht einzuhalten.
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Kommunikation und Aktion
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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