Planungen im Endspurt
Diese Woche steckte unser RLK-Technikteam mit der externen Aufnahmefirma die Köpfe zusammen. Wie erhalten Zuschauerinnen und Zuschauer in Spanien und Lateinamerika den spanischsprachigen Livestream? Wie die im englischen Sprachraum? Wie viele Bühnen können wir bespielen? Wo können wir die Simultanübersetzer unterbringen? Wo die jW-Redaktion? Wir haben für alles gute Lösungen gefunden und können ein wenig beruhigter das Abenteuer Onlineveranstaltung angehen.
In dieser Woche erreichte uns auch ein Signal aus Havanna. Enrique Ubieta Gómez, Direktor der Theoriezeitschrift Cuba Socialista, wird aufzeigen, warum der Sozialismus die einzige Alternative zur krisen- und coronageschüttelten westlichen Welt(un)ordnung ist. Sein Vortrag ist der fünfte Hauptbeitrag der RLK; die vier vorhergehenden werden die Ökonomie, Ökologie, die faschistische und rassistische Politik und den um sich greifenden Irrationalismus im niedergehenden Imperialismus analysieren. Insofern ist Ubietas Beitrag die vernünftige Konsequenz aus dem zuvor Vorgetragenen.
Die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) wird am 9. Januar 2021 kein Parallelprogramm zur RLK durchführen, sondern – viel besser – ihre Podiumsdiskussion wird in das Programm aufgenommen. Denn Zuschauerinnen und Zuschauer weltweit kann es interessieren, wie junge Menschen den Abwehrkampf gegen vielseitige Krisenerscheinungen führen.
Kostengünstiger wird die Konferenz nicht. Wir sparen die Raummiete, müssen aber einen ähnlich hohen Betrag für Technik ausgeben. Daher freuen wir uns sehr über die bisher schon eingegangenen Bestellungen von »Unterstützerkarten«. Jeder kann die Konferenz ohne Beschränkung sehen; jeder kann aber auch einen Solidaritätsobulus beitragen. Ab einem Betrag von fünf Euro erhalten Sie eine besonders gestaltete gedruckte »Unterstützerkarte«, ab zehn Euro zusätzlich einen Kühlschrankmagneten – in limitierter Auflage –, und ab einem Betrag von 20 Euro können Sie sich als drittes Präsent auch über die RLK-Broschüre freuen, die Mitte/Ende März 2021 erscheinen wird.
Kommunikation/Aktion
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Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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