Die XXVI. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz in Wort und Bild
Im Anschluss an die Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz (RLK), die am 9. Januar stattfand, erreichten Redaktion und Verlag viele euphorische Zuschriften und Rückmeldungen. Dass die Veranstaltung, die nicht zu Unrecht als »Jahresauftakt der antikapitalistischen Linken« gilt, nicht abgesagt, sondern in bekannt hoher inhaltlicher Qualität als reine Onlinekonferenz durchgeführt wurde, hat viele unserer Leserinnen und Leser beeindruckt. Einige verbanden die Übermittlung des Lobs und der Anerkennung mit einer Abobestellung oder der Erhöhung ihrer Genossenschaftsanteile.
Am Mittwoch erschien die 16seitige Beilage zur RLK mit den Hauptreferaten. Da sich das Spezial bestens als politisches Schulungsmaterial eignet, kann es im Aktionsbüro nachbestellt werden, gern auch in größeren Mengen.
Ab sofort werden die Beiträge der Konferenz als Videomitschnitte auf der jW-Internetseite veröffentlicht. Den Auftakt machen Ben Chacko und Donna Murch: Der Chefredakteur der britischen Tageszeitung Morning Star gab eine Einschätzung zum Prozess gegen Julian Assange, die Politikprofessorin aus New Jersey (USA) analysierte die Geschichte des »Rassenfaschismus« in den Vereinigten Staaten. Als nächste Videobeiträge gehen das Forum über den »Kampf der Jugend in Zeiten von Krise und Pandemie« (Mittwoch, 3.2.) und das Grußwort des ehemaligen Kovorsitzenden der HDP und politischen Gefangenen Selahattin Demirtas (Sonnabend, 6.2.) online.
Nachdem die Beilage erschienen ist, arbeiten die Kollegen aus der Thema-Redaktion nun mit Hochdruck an der Erstellung der RLK-Broschüre, die Ende März erscheint. Sie wird die diesjährige Konferenz umfangreich dokumentieren. Neben allen Referaten, Vorträgen und Gesprächen enthält sie auch die Vor- und Nachberichte einschließlich der vorab in der Zeitung veröffentlichten Thema-Seiten der Hauptreferenten.
Kommunikation/Aktion
Bestellung der RLK-Beilage bitte an aktionsbuero@jungewelt.de oder telefonisch unter 0 30/53 63 55 10
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!