1. Mai – schon dabei?
Es gibt Tage, die dürfen Linke einfach nicht ausfallen lassen – der Arbeiterkampftag steht da ganz oben auf der Liste. Besonders in einer Zeit, in der die Pandemie zu einem gewaltigem Klassenkampf von oben genutzt wird.
War der 1. Mai für die junge Welt in den Vorjahren regelmäßig einer der Höhepunkte des Jahres, an dem Rekordmengen von weit über 100.000 Zeitungen bestellt und verteilt wurden, muss unsere Aktion in diesem Jahr coronabedingt kleiner ausfallen. Wir rufen dennoch alle Leser, die die junge Welt vor Ort stärken möchten, dazu auf, sich an unserer 1.-Mai-Aktion zu beteiligen. Viele Bestellungen haben uns schon erreicht, wir müssen aber noch einen Zahn zulegen. Denn das Ziel ist, an so vielen Orten wie möglich Tagesausgaben kostenlos weiterzugeben und damit unsere Zeitung bekannter zu machen. Diese kollektive Leistung lässt sich nur mit vereinten Kräften hinbekommen.
Konkret heißt das: Melden Sie sich im Aktionsbüro, um Verteilexemplare zu bestellen, auch wenn noch unklar ist, was am 1. Mai vor Ort tatsächlich stattfinden wird. Wir empfehlen, erst einmal eine überschaubare Menge von 50 Stück zu ordern und sie gezielt zu verteilen. Sei es an belebteren Stellen in Städten, im Bekanntenkreis, Familienumfeld, am Arbeitsplatz etc. und gegebenenfalls bei den gewerkschaftlichen Veranstaltungen, allein oder idealerweise mit Freunden oder Genossen.
Es geht um die besondere Ausgabe vom Freitag, 30.4./Sonnabend, 1.5., und Sonntag, 2.5. Geliefert wird im Idealfall an einen Kiosk in Ihrer Nähe. Fragen Sie unbedingt vorher nach, ob der Händler mit der zusätzlichen Belieferung am 30. April einverstanden ist. Andernfalls können wir Zeitungen auch direkt nach Hause zustellen lassen.
Ob erfahrene Unterstützer oder Neuleser – kontaktieren Sie uns spätestens bis Freitag, den 16. April, damit wir gemeinsam den Einsatz planen können. Danke!
jW-Aktionsbüro
Tel. 030 53 63 55 10
aktionsbuero@jungewelt.de
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!