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16.09.2022, 19:50:06 / jW stärken!

61 Jahre und kein bisschen leiser

Kampagne »Unblock Cuba« nimmt wieder an Fahrt auf
Von Aktionsbüro
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Proteste gegen die US-Blockade im Rahmen der Kampagne »Unblock Cuba«

Die vor mittlerweile 61 Jahren von den USA gegen die sozialistisch regierte Karibikinsel verhängte Wirtschafts-, Finanz- und Handelsblockade trifft nach wie vor nicht nur die kubanische Bevölkerung auf verheerende Weise, sondern schädigt auch Unternehmen, Vereine und Privatpersonen im Ausland.

Auf dieses in den Medien nahezu völlig verschwiegene Unrecht macht die 2019 von jW und einem großen Bündnis initiierte internationale Solikampagne »Unblock Cuba« aufmerksam. Den jährlichen Höhepunkt bildet der Zeitraum, in dem die Staaten in der UNO-Vollversammlung über die kubanische Resolution abstimmen – und die illegale US-Blockade regelmäßig eindeutig verurteilen. Seit wenigen Tagen ist bekannt, dass der diesjährige, neue Abstimmungstermin auf den 2./3. November verschoben wurde. Damit steht im Herbst die Schwerpunktphase für Aktionen bevor, in der die praktische Solidarität wieder verstärkt wird.

Den Auftakt bildet an diesem Sonntag, den 18. September, eine Fahrraddemonstration. Die Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba ruft zusammen mit weiteren Soligruppen unter dem Motto »Wir treten in die Pedale« dazu auf, sich ab 12 Uhr dem Radkorso von der ­Kubanischen Botschaft zur US-Botschaft anzuschließen. Neben den regelmäßigen Aktionen jeweils am 17. eines Monats, z. B. die der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba und der Vereinigung Schweiz-Cuba, sowie der europäischen Aktion »1ct4Cuba« sind weitere Aktivitäten in Planung.

Aktionsmaterial hierfür – wie Plakate, Flyer und Aufkleber – kann über die Seite www.unblock-cuba.org bestellt werden. Weitere Informationen, auch zu Spenden und aktuellen Veranstaltungen, finden sich ebenfalls dort.

Näheres zu der Aktion »­1ct4Cuba« unter https://1c4cuba.eu. Informationen und Material zu der Kampagne »Unblock Cuba« finden Sie unter www.unblock-cuba.org

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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