Viva Cuba socialista!
Von Kommunikation und AktionDas Ergebnis war eindeutig: 185 der 193 UN-Mitgliedsländer stimmten am Donnerstag in der Generalversammlung für die jährlich von Kuba vorgebrachte Resolution – das sind 96 Prozent, die sich gegen die 1961 von den USA verhängte und damit am längsten bestehende einseitige Wirtschafts-, Finanz- und Handelsblockade aussprachen (siehe »Überwältigende Mehrheit«). So klar das internationale Votum bereits zum 30. Mal auch ausfiel, so wenig hat sich seither an der verheerenden US-Sanktionspolitik für die kubanische Bevölkerung geändert.
Dagegen vorzugehen und diese Diskrepanz zu thematisieren ist Ziel der europaweiten Bündnisaktion »Unblock Cuba«, die in diesen Tagen ihren jährlichen Höhepunkt hat. In Berlin rufen Gruppen zur Hauptaktion an diesem Sonnabend, den 5. November, um 14 Uhr vor der US-Botschaft am Pariser Platz auf.
Auch nach der Abstimmung gilt es, bei der Solidarität mit der sozialistischen Insel nicht nachzulassen. So ist zum Beispiel das entsprechende Aktionsmaterial bestens geeignet, auf das Thema aufmerksam machen. Zur Finanzierung der Aktionen hilft jede Spende. Ungefilterte Informationen aus Kuba aber bietet nur die deutschsprachige Ausgabe der Granma, die monatlich im Verlag 8. Mai, der auch die jW verlegt, erscheint.
Alle Informationen zur Soliaktion »Unblock Cuba« unter unblock-cuba.org.
Bestellung von Aktionspaketen: aktionsbuero@jungewelt.de, unblock-cuba.org/materialien oder telefonisch unter 030/53 63 55-10.
Deutschsprachige Granma abonnieren unter jungewelt.de/granma oder 030/53 63 55 80.
Spendenkonto für die Kampagne (bitte unbedingt als Verwendungszweck »Unblock Cuba« angeben):
–Netzwerk Cuba e. V., IBAN: DE28 4306 0967 1206 4415 00 (BIC: GENODEM1GLS),
– Österreichisch-Kubanische Gesellschaft, IBAN: AT71 2011 1297 2387 0100 (BIC: GIBAATWW),
– Vereinigung Schweiz–Cuba, IBAN: CH97 0900 0000 3003 6190 7, PC 30-36190-7 (Postcheckkonto)
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!