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16.12.2022, 19:50:06 / jW stärken!

Sturz eines Hoffnungsträgers

Weltpremiere in Berlin: »Oh, Jeremy Corbyn: Die große Lüge« am 15. Januar
Von RLK-Vorbereitungskollektiv
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Jeremy Corbyn, ehemaliger Parteivorsitzender der Labour-Partei, am 15. Januar 2022

Jeremy Corbyn galt für Millionen überwiegend junger Linker als Hoffnungsträger. Wie kaum ein anderer westeuropäischer Politiker stand der ehemalige Chef der britischen Labour-Party für eine neue sozialistische Perspektive. Sein Beharren auf linken Standpunkten sollte ihn das Amt des Parteivorsitzenden kosten und zwischenzeitlich sogar zum Parteiausschluss führen. Eine Allianz aus Parteibürokraten, dem rechten Flügel der Labour-Party und anderen Reaktionären überzog Corbyn mit einer Schmutzkampagne aus Antisemitismusvorwürfen und Antikommunismus.

Der britische Filmemacher Christopher Reeves beschäftigt sich in seinem neuen Dokumentarfilm »Oh, Jeremy Corbyn: Die große Lüge« mit den Hintergründen des Politskandals. Auf der XXVIII. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz am 14. Januar 2023 in Berlin haben wir die Ehre, Ausschnitte des Films vorzustellen. Die Weltpremiere des Films wird am Tag nach der Konferenz, dem 15. Januar, um 14 Uhr im Berliner Kino Babylon, ganz in der Nähe der jW-Maigalerie und des jW-Ladens, stattfinden. Im Anschluss wird es eine Diskussionsrunde zum Film mit Gästen aus England geben. Die Tickets für die Premiere sind begrenzt, unsere Leserinnen und Leser können ihren Vorsprung nutzen und ab sofort im junge Welt-Shop Eintrittskarten erwerben (jungewelt-shop.de). Außerdem macht es Sinn, das ganze LL-Wochenende entsprechend zu planen und eventuell einen Zug später am Sonntag nach Hause zu nehmen – um 17 Uhr werden Film und Diskussionsrunde beendet sein.

Eine Besprechung von »Oh, Jeremy Corbyn: Die große Lüge« finden Sie in der heutigen Ausgabe im Feuilleton der jungen Welt (Seite 10). Weitere Informationen zum Film und das ganze Programm der kommenden Rosa-Luxemburg-Konferenz finden Sie heute beigelegt – oder unter ­jungewelt.de/ rlk!

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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