Gegenöffentlichkeit im Netz
Von OnlineressortWer eine große Öffentlichkeit erreichen will, kommt heute kaum noch an den sogenannten sozialen Medien vorbei. Keine Frage: Diese Plattformen befinden sich in den Händen weniger Milliardäre, insbesondere linke Kanäle sind immer wieder willkürlichen Sperrungen und auch politischer Zensur unterworfen. Trotzdem bieten Facebook, Instagram, Twitter und Co. die Möglichkeit, vor allem junge Menschen, die sich für fortschrittliche Politik interessieren, zu erreichen.
Auch die Tageszeitung junge Welt hat daher ihren Platz in den Netzwerken. Bei Facebook stellen wir beispielsweise jeden Morgen die wichtigsten Artikel der Tagesausgabe vor und kündigen jW-Veranstaltungen an. Youtube nutzen wir, um Aufzeichnungen unserer Events wie zum Beispiel der Rosa-Luxemburg-Konferenz zu veröffentlichen. Auf Twitter und Instagram informiert die junge Welt mit regelmäßigen Updates über neue Artikel – und gelegentlich auch über die Fehltritte der Konkurrenz. Es gibt also durchaus immer wieder etwas zu entdecken, was weder in der gedruckten noch in der Onlineausgabe der Zeitung steht. Mit diesen Konzepten sind wir durchaus erfolgreich. Im Ergebnis verfolgen und teilen täglich Zehntausende die Nachrichten der jW im Internet. So schaffen wir ein linkes Gegengewicht zu den vielen konservativen und rechten Meinungsmachern, die immer mehr das Netz zu überfluten versuchen.
Damit wir unsere Reichweite aus- und eine Gegenöffentlichkeit im Internet aufbauen können, brauchen wir weiterhin die Unterstützung unserer Leserinnen und Leser. Folgen Sie der Tageszeitung junge Welt! Teilen, kommentieren und liken Sie unsere Inhalte! Posten Sie Artikel und erzählen Sie Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis von uns! Damit – und mit unseren Inhalten selbstverständlich – können wir durchaus mit den großen Stäben an Angestellten, die für die etablierten Medien die Netzwerke bearbeiten, mithalten. Denn am Ende sind es Klicks, Likes und Reposts, was die Algorithmen bei Facebook, Instagram und Twitter interessiert – und uns zu mehr Bekanntheit verhilft.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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