Kontra Krieg, pro Testabo
Von Kommunikation & AktionEin modernes Kampfflugzeug ist ein beachtliches Stück Ingenieursleistung. Beim Spiel mit den Gesetzen der Physik ist jedoch vor allem der Mensch der Schwachpunkt, auch bei den Planungen des Militärs – denn in der Zivilbevölkerung gibt es eine Abneigung gegen das Töten und Sterben auf den Schlachtfeldern. Großmanöver wie »Air Defender 23« haben die propagandistische Aufgabe, die Menschen an tieffliegende Kampfjets über ziviler Infrastruktur zu gewöhnen. »›Air Defender‹ trägt dazu bei, die im Kriegsfall erforderliche zivil-militärische Zusammenarbeit einzuüben«, schrieb Jörg Kronauer dazu in unserer jW-Donnerstagsausgabe (junge Welt vom 8. Juni 2023). Doch nicht nur über die Planungen des NATO-Stabs klärt die junge Welt auf, sie zählt auch die Proteste gegen die zunehmende Militarisierung des Alltags auf. Vor verschiedenen Stützpunkten von Bundeswehr-Luftgeschwadern sind bereits Kundgebungen angemeldet, die DFG-VK weist auf die Einschnitte im Sozialen zugunsten des Militärs hin, die Tübinger Informationsstelle Militarisierung listet die Auswirkungen der Übung auf das Klima auf (ebd.). Alles vernünftige Argumente gegen »Air Defender 23«!
Vielleicht sind auch Sie über dieses Manöver empört und möchten Ihr Entsetzen mit anderen teilen. Vielleicht wollen Sie sich aber auch vernetzen und an den Protesten gegen Kampfjets, die über Wohnsiedlungen donnern, teilnehmen. Die Tageszeitung junge Welt ist hierfür unerlässliche Informationsquelle: Nutzen Sie sie, geben Sie Artikel und Links weiter – zum Beispiel von unserer Schwerpunktseite vom Donnerstag. Wir bleiben auch weiter am Thema dran und werden es am Montag (12. Juni) aller Voraussicht nach auf der jW-Titelseite wach halten.
Die Tageszeitung junge Welt kann man auch gut weiterempfehlen, denn sie lässt sich mit einem kostenlosen Probeabo gedruckt für drei Wochen testen – oder ganz aktuell mit dem Topangebot des Onlineaktionsabos: Für 18 Euro bekommt man drei Monate lang unbeschränkten Zugang zur Website der jW. Beide Angebote enden automatisch. Diese Mund-zu-Mund-Propaganda durch aktive Leserinnen und Leser ist eine wichtige Möglichkeit, die junge Welt bekannter zu machen und damit mehr Menschen über die Pläne und Aktionen des nordatlantischen Militärbündnisses zu informieren.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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