Für Frauenrechte und Fortschritt
Von AktionsbüroOlympe de Gouges wurde für ihre öffentliche Erklärung der Rechte der Frauen guillotiniert. Auch Rosa Luxemburg befasste sich – nicht nur wegen eigener Diskriminierungserfahrungen – mit Frauenrechten. Für sie war der Einsatz dafür untrennbar mit dem Klassenkampf verbunden. Nicht ohne Grund endete ihr Artikel in der Roten Fahne vom 17. Dezember 1918 mit den Worten: »Die ganze Macht in der Hand der arbeitenden Masse als revolutionäre Waffe zur Zerschmetterung des Kapitalismus – das allein ist wahre Gleichberechtigung, das allein wahre Demokratie!«
Am 5. März jährt sich der Geburtstag Rosa Luxemburgs zum 153sten Mal und es scheint, als sei der Kampf um Frauenrechte kaum einen Schritt weitergekommen. Tom Beier berichtet in der thematischen jW-Beilage »Feminismus«, die am 6. März der jungen Welt beiliegen wird, von kriminalisierten Schwangerschaftsabbrüchen in El Salvador. Das Erbe Luxemburgs durchzieht auch die »Revolutionsbriefe« von Clara Zetkin, deren Herausgeberin Marga Voigt von Florence Hervé zu Inhalt und Relevanz befragt wird.
Einen Tag nach Luxemburgs Geburtstag, am Mittwoch, dem 6. März, wird das jW-Spezial »Feminismus« kostenlos der Tageszeitung junge Welt beiliegen. Die Abonnentinnen und Abonnenten der täglichen Ausgabe finden es im Briefkasten. Für 2,10 Euro (Österreich: 2,30 Euro, Schweiz: 2,70 CHF) kann die Ausgabe inklusive Beilage am Kiosk erworben werden. Und natürlich steht die Beilage auch online und in der neuen jW-App zur Verfügung. Machen Sie Ihre Freundinnen, Bekannten, Familienmitglieder und Kolleginnen darauf aufmerksam. Nutzen Sie dafür die Postkarte, die wir anlässlich des Frauenkampftages in der nächsten Woche heute schon der Zeitung beigefügt haben.
Für Verteilungen auf Frauentagsdemos und -kundgebungen eignet sich die jW-Beilage zum Feminismus besonders gut. Oder Sie legen sie in einem Mädchenladen, in der Stammkneipe oder feministischen Räumen aus.
Diese und unsere anderen, vielfältigen thematischen Beilagen können Sie bei Bedarf jederzeit kostenlos und unkompliziert bestellen.
Kontakt zum Aktionsbüro wegen Beilagenbestellungen unter aktionsbuero@jungewelt.de oder 030 53 63 55 10
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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