Die Maigalerie jazzen!
Kunst und Kultur sind im Kapitalismus häufig ein bloßes Zuschussgeschäft. Ohne finanzielle Unterstützung aus öffentlicher oder privater Hand wären etliche bekannte Formate schlicht nicht mehr möglich. Und so kommt es dann zu folgenden Kapriolen: Nach 17 Jahren endete die Konzertreihe »Jazz im Musikinstrumenten-Museum Berlin«, betreut von Hannes Zerbe, weil der Berliner Senat keine Zuschüsse mehr zu zahlen bereit ist. Es handelte sich um eine sehr erfolgreiche Reihe, die sich großer Publikumsgunst erfreute.
Zerbe, einer der bekanntesten Jazzinterpreten und -komponisten der DDR und Kennern der Materie international ein Begriff, hatte erst 2021 den renommierten Jazzpreis der Stadt Berlin erhalten. Doch diese Anerkennung führt gerade nicht dazu, dass Zerbe und seine Mitmusiker ihre Kunst weiterhin öffentlich zeigen können.
Die von der Tageszeitung junge Welt betriebene Maigalerie hat gemeinsam mit Hannes Zerbe beschlossen, dies nicht einfach so hinzunehmen. Nicht nur Hannes’ Können soll verfügbar sein, es soll auch erschwinglich bleiben. Daher werden wir am 7. Mai in ein ganz neues Format einsteigen: »jW geht Jazz« in unserer Maigalerie in der Torstraße 6, Berlin. Gemeinsam mit Jürgen Kupke (Klarinette) wird Hannes Zerbe (Piano) zur Auftaktveranstaltung »Balladen um die Mona Lisa« aufführen. Die Zusammenarbeit der beiden Jazzmusiker begann 1985 und setzte sich seither in verschiedensten Besetzungen fort.
Die Eintrittspreise der Reihe sollen erschwinglich sein; der Normalpreis beträgt 10 Euro, ermäßigt fünf Euro. Zukünftig wird jeder erste Dienstag im Monat im Zeichen des Jazz stehen. Kuratiert wird die gesamte Reihe von Hannes Zerbe, der gemeinsam mit Freunden ein umfangreiches Repertoire entfalten wird.
Start der Reihe ist am 7. Mai. Ab 18: 30 Uhr ist Einlass, um 19:30 Uhr beginnt das Konzert. Im Anschluss findet ein kleiner Empgang statt.Wir bitten um Anmeldung unter 0 30/53 63 55-54 oder unter maigalerie@jungewelt.de.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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