Wem gehört die junge Welt?
Von Vorstand der Genossenschaft LPG junge Welt eGDer 1. Mai wurde von der Arbeiterbewegung als Kampftag durchgesetzt, um allgemein an die Opfer der Repression (und speziell an jene in den USA von 1886) zu erinnern. Seither geht es auch immer um das Verhältnis von Arbeit und Eigentum. Auch deshalb wollen wir an dieser Stelle die Frage beantworten: Wem gehört eigentlich die Tageszeitung junge Welt?
Diese Zeitung wird von der Verlag 8. Mai GmbH hergestellt und vertrieben. Um regelmäßig eine hochwertige Ausgabe der jungen Welt anbieten zu können, muss sie monatlich über 550.000 Euro erwirtschaften. Dies gelingt vor allem durch Einnahmen aus Print- und Onlineabos, aber auch aus dem Einzelverkauf am Kiosk, über Spenden und Anzeigeneinnahmen. Um darüber hinaus ökonomisch stabil wirken zu können (etwa bei Investitionen oder Liquiditätsengpässen) unterstützt die Genossenschaft LPG junge Welt eG diese Arbeit. Sie besitzt 95,6 Prozent der Anteile an der GmbH (die restlichen 4,4 Prozent gehören Verlagsgründer und Geschäftsführer Dietmar Koschmieder).
In der Genossenschaft sind mit Stand heute 2.751 Personen Mitglied. In der Regel sind sie Leserin oder Leser der Zeitung oder bei ihr beschäftigt. Sie engagieren sich, weil sie auch weiterhin eine linke, unabhängige Tageszeitung lesen wollen, deren Nutzwert vor allem darin besteht, dass sie Ereignisse und Entwicklungen vom Standpunkt der arbeitenden Menschen (und anderen Bezugsempfängern) beschreibt und analysiert.
Um Genossenschaftsmitglied (und damit übrigens auch Herausgeber der Zeitung) zu werden, stellt man einen Aufnahmeantrag, den der Vorstand bestätigt. Dann zahlt man einen oder mehrere Genossenschaftsanteile zu jeweils 500 Euro ein (Ratenzahlung ist möglich). Der Ort für Debatten und Entscheidungen ist die jährliche Generalversammlung. Eine kostenlose Informationsbroschüre inklusive der Satzung können Sie unter hb@jungewelt.de anfordern. Den Antrag zum Beitritt oder zur Anteilserhöhung finden Sie auch unter jungewelt.de/lpg.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!