Im Kampf für Meinungsfreiheit
Von junge Welt RedaktionDer Palästina-Kongress »Wir klagen an« am 12. April 2024 in Berlin wurde verboten und von der Polizei rabiat aufgelöst. Somit wurde verhindert, dass sich Interessierte im Saal oder im Livestream mit den angekündigten Referaten beschäftigen konnten. Wir halten das Vorgehen der Stadt Berlin für politisch wie juristisch unhaltbar und sehen es als unsere journalistische Aufgabe an, solcherart unterdrückte Beiträge zu dokumentieren und zur Diskussion zu stellen. Deshalb werden wir für den Kongress vorbereitete Redebeiträge in einer Beilage zur Tagesausgabe der jungen Welt am Mittwoch, dem 8. Mai, unter dem Titel »Dokumentation: Wir klagen an!« zur Verfügung stellen. Ein wesentlicher Bestandteil der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit ist die Informationsfreiheit. Denn nur wer sich aus »allgemein zugänglichen Quellen ungehindert« informieren kann, kann sich auch eine eigene Meinung bilden.
Neben Beiträgen von Salman Abu Sitta, Noura Erakat und Dror Dayan enthält die jW-Beilage einen Vortrag von Yanis Varoufakis (Gründer und Vorsitzender DiEM25). Die Bundespolizei hatte »im Kontext einer möglichen Teilnahme« von Varoufakis als Redner beim Palästina-Kongress eine »Fahndungsausschreibung zur nationalen Einreiseverweigerung« im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes der Europäischen Union verhängt. Ein weiterer Text wird eine Rede von Wieland Hoban dokumentieren. Er ist Vorsitzender der »Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost«. Die Berliner Sparkasse sperrte dem Verein ohne vorherige Rücksprache das Konto, nachdem dieses auch von den Organisatoren des Kongresses genutzt wurde.
Hoban wird auch als Teilnehmer auf dem Podium unserer Veranstaltung »Heimatfront begradigen: Grundrechte schleifen!« dabei sein. Er wird mit den Rechtsanwälten Ahmed Abed und Benjamin Düsberg sowie dem Neuköllner Politiker Ferat Koçak (Partei die Linke) über die Frage »Wer verteidigt die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit?« diskutieren. Die Veranstaltung findet am Sonnabend, dem 4. Mai 2024, ab 15:00 Uhr in der jW-Maigalerie der Verlag 8. Mai in der Torstr. 6 in Berlin-Mitte statt, es gibt noch Eintrittskarten. Die Diskussion wird von junge Welt-Chefredakteur Stefan Huth moderiert und kann im Livestream kostenfrei auf jungewelt.de verfolgt werden.
Kaufen Sie am Mittwoch, 8. Mai, die Tagesausgabe der jW für nur 2,10 Euro inklusive der dokumentierenden Beilage am Kiosk, und machen Sie sich selbst ein Bild von dem durch Staatsgewalt verhinderten und durch mediale Hetze begleiteten Kongress. Sollten Sie die junge Welt abonniert haben, weisen Sie Ihre Freunde und Bekannten auf unsere Beilage hin. Ob für Ihre politische Gruppe oder Ihren Buchladen: Die Beilage kann auch unter aktionsbuero@jungewelt.de oder 0 30/53 63 55-10 kostenlos bestellt werden. (Mindestbestellmenge: 10 Stk.).
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!