Zeugen gesucht!
Von Verlag, Redaktion und Genossenschaft junge WeltDas in einer Allgemeinverfügung ausgesprochene Flaggenverbot am 9. Mai in Berlin wurde von Teilen der Polizei so interpretiert, dass Besuchern die Tageszeitung junge Welt vor dem Betreten der Ehrenmale der Sowjetarmee im Berliner Treptower Park abgenommen wurde. Begründung: Auf der Titelseite befand sich ein historisches Foto von einem der Befreier auf dem Reichstag mit der Fahne der Sowjetunion. Der Verlag 8. Mai (in dem die junge Welt erscheint) prüft derzeit juristische Maßnahmen gegen diese Art von Verletzung der Meinungs- und Pressefreiheit und wendet sich daher an alle, die solche oder ähnliche Vorgänge erlebt bzw. beobachtet haben: Bitte melden Sie sich bei kommunikation@jungewelt.de. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und müssen nicht unbedingt für eine Zeugenaussage herangezogen werden. Wenn Sie andernorts oder bereits am 8. Mai vergleichbare Erfahrungen gemacht haben, nehmen wir auch diese gerne entgegen.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!