Grundrechte gehören verteidigt
Von Verlag und RedaktionAm Dienstag wird das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Bericht für das Jahr 2023 vorstellen. Wie in den vergangenen zwei Jahrzehnten wird auch im neuesten Bericht allerlei Unsinn zum Thema junge Welt, Verlag 8. Mai und Genossenschaft LPG junge Welt eG zu lesen sein. Damit soll der Zeitung der Nährboden entzogen werden, wie es 2021 die damalige Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke offen zugab.
Bis heute ist ihr das noch nicht gelungen. Das haben wir auch der tatkräftigen Unterstützung unserer Leserinnen und Leser zu verdanken, die mit uns für den Erhalt und die Verbreitung unserer Zeitung kämpfen. Gemeinsam schaffen wir, dass unsere Inhalte »wirkmächtig« sind, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz verärgert feststellt. Aber diese Form von Einschränkung der Pressefreiheit erschwert unsere tägliche Arbeit deutlich, weshalb die Verlag 8. Mai GmbH (in der die Zeitung erscheint und die unserer Genossenschaft gehört) im September 2021 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben hat. Der erste Hauptsache-Verhandlungstermin steht fest: Am 18. Juli 2024 treffen sich um zehn Uhr Klägerin und Beklagte vor dem Berliner Verwaltungsgericht.
Dabei geht es keineswegs nur um die junge Welt. Deshalb erstellen wir gerade eine achtseitige jW-Extraausgabe mit dem Titel »Grundrechte verteidigen«. Sie soll am Sonnabend, dem 29. Juni, diversen Zeitungen beigelegt werden. Mit ihr soll nicht nur der Fall beschrieben und politisch eingeordnet werden: Über dieses Extrablatt wird auch die Tageszeitung junge Welt selbst vorgestellt. Es eignet sich deshalb hervorragend für größere Verteilaktionen oder zum Auslegen in den nächsten Wochen. Die Beilage kann kostenfrei (bzw. gegen Spende) bestellt werden.
Wenn sich Gewerkschafter in Stuttgart zur Friedenskonferenz treffen, prominente Sozialdemokraten einen Strategiewechsel in bezug auf den Ukraine-Krieg einfordern und engagierte Christen für konsequente Verhandlungen, ein Ende des Mordens in der Ukraine und im Nahen Osten eintreten, zeigt das: Viele Menschen lehnen den Kriegskurs und den militaristischen Staatsumbau, der auch Einschränkungen von Grundrechten und der Pressefreiheit zur Folge hat, entschieden ab. Rüstungsgegner kommen in den meisten Medien nicht mehr zu Wort, gerade für sie hat unsere kritische Zeitung einen sehr hohen Nutzwert. Viele von ihnen kennen aber unser journalistisches Angebot noch nicht. Ihnen kann man das zweiwöchige Probeabo empfehlen – oder aber besagte jW-Extraausgabe in die Hand drücken und darüber ein nachhaltiges Interesse an unseren journalistischen Inhalten wecken.
jW-Extra »Grundrechte verteidigen!«: Pakete mit jeweils 50 Ausgaben können ab sofort bestellt werden unter aktionsbuero@jungewelt.de oder über Telefon 0 30/53 63 55-10. Bitte Stückzahl und Lieferadresse angeben.
Spende für den jW-Prozesskostenfonds bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaberin: Verlag 8. Mai GmbH
IBAN: DE25 1005 0000 0190 7581 55
Stichwort: Prozesskosten
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!