Leserbrief zum Artikel Arme müssen Schuhe selbst zahlen
vom 30.09.2009:
Nicht vollziehbar
Ich bin Orthopädieschuhmachermeister und habe täglich mit der Materie zu tun. Deshalb hier einige klärende Worte: Orthopädische Schuhe sind Hilfsmittel, die nach ärztlicher Verordnung von Betrieben im Gesundheitshandwerk Orthopädieschuhtechnik individuell in Einzelanfertigung hergestellt werden. Die Kosten dafür werden von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Der Anspruchsberechtigte über 18 Jahre muß bei orthopädischen Straßenschuhen Kosten in Höhe von 76,-€ und bei orthopädischen Hausschuhen in Höhe von 40,-€ selbst tragen. Dies ist der sogenannte Gebrauchsgegenstandsanteil, der gesetzlich festgelegt ist und bundesweit gilt. Hinzu kommt ein Eigenanteil in Höhe von 10,- €, von dem sich der Anspruchsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen kann. Der Restbetrag wird von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. Insofern ist der in Ihrem Beitrag genannte Betrag nicht nachvollziehbar.