Leserbrief zum Artikel Hartz IV: Verhungern soll keiner
vom 17.11.2009:
Nichtverhungern ist noch lange nicht Menschenwürde
Einen Entmündigten (unter Betreuung stehenden) mit einem wenige Monate altem Säugling hatte man da also ein Vierteljahr lang komplett auf Null gesetzt.
Wenn es erst solch krasser Fälle und zweier Rechtszüge bedarf, bis sich ein Gericht dazu aufrafft, rechtskräftig eine Verletzung der Verfassung zu erkennen ist da noch nicht viel gewonnen.
Der Verweis auf Sachleistungen, Lebensmittelgutscheine ist auch keineswegs positiv, denn es heißt ja im Umkehrschluß, daß man gerne bis auf Null runterkürzen darf, wenn man einen Gutschein, und sei es für die Tafel, ausstempelt.
Die Menschenwürde bestimmt sich aber nicht nur nach dem Fressen - frei nach Brecht. Das Soziokulturelle Existenzminimum ist als Vergegenständlichung des Art.1 GG im Ganzen unverletzlich und das will das erkennende Gericht offenbar nicht zur Kenntnis nehmen. Wenn sich jemand mit einem "Assi"-Gutschein beim Aldi anstellen und outen muß, ist gleichfalls die Menschenwürde tangiert.
Wenn es erst solch krasser Fälle und zweier Rechtszüge bedarf, bis sich ein Gericht dazu aufrafft, rechtskräftig eine Verletzung der Verfassung zu erkennen ist da noch nicht viel gewonnen.
Der Verweis auf Sachleistungen, Lebensmittelgutscheine ist auch keineswegs positiv, denn es heißt ja im Umkehrschluß, daß man gerne bis auf Null runterkürzen darf, wenn man einen Gutschein, und sei es für die Tafel, ausstempelt.
Die Menschenwürde bestimmt sich aber nicht nur nach dem Fressen - frei nach Brecht. Das Soziokulturelle Existenzminimum ist als Vergegenständlichung des Art.1 GG im Ganzen unverletzlich und das will das erkennende Gericht offenbar nicht zur Kenntnis nehmen. Wenn sich jemand mit einem "Assi"-Gutschein beim Aldi anstellen und outen muß, ist gleichfalls die Menschenwürde tangiert.