Aus: Ausgabe vom 17.11.2009, Seite 2 / Inland
Hartz IV: Verhungern soll keiner
Essen. Bei Hartz-IV-Empfängern muß auch im Fall von
Sanktionen seitens der Kommune oder der Arge das Existenzminimum
gesichert sein. Das entschied das Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen in einem am Montag in Essen
veröffentlichten Beschluß. In Mönchengladbach hatte
die Arge einem 25jährigen, der ein wenige Monate altes Baby zu
versorgen hatte, die Leistungen für drei Monate
vollständig gestrichen, weil er nicht genügend kooperiert
hatte. Hiergegen hatte der Erwerbslose Widerspruch eingelegt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- H. Richter: Nichtverhungern ist noch lange nicht Menschenwürde Einen Entmündigten (unter Betreuung stehenden) mit einem wenige Monate altem Säugling hatte man da also ein Vierteljahr lang komplett auf Null gesetzt. Wenn es erst solch krasser Fälle und zweier Rec...
Mehr aus: Inland
-
Beck pocht auf Absprachen
vom 17.11.2009 -
Bilaterales
vom 17.11.2009 -
»Den Leuten wird das Geld nachgeworfen«
vom 17.11.2009 -
Justiz baut auf Aussagen von Neonazis
vom 17.11.2009 -
Konjunkturbremse Rente
vom 17.11.2009 -
Elektroniker kämpft um Job bei der Stadt
vom 17.11.2009 -
Kontrolle außer Kontrolle
vom 17.11.2009 -
»Gewerkschaften müssen dieses Tabu brechen«
vom 17.11.2009