Leserbrief zum Artikel Fall Sami A.: Kein Zwangsgeld für Bochum
vom 30.08.2018:
Verzögerungstaktik
Mit welcher Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Stadt Bochum das Zwangsgeld erlassen? Womöglich versucht die Stadt Bochum nämlich auf diese Weise, die zuvor vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung von Sami A. bewusst auf unbestimmte Zeit hinauszuzögern – mit dem seitens der Stadt Bochum von Beginn an beabsichtigten realen Endergebnis, dass Sami A. nicht mehr nach Deutschland zurückkommt. In was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich?