Aus: Ausgabe vom 30.08.2018, Seite 4 / Inland
Fall Sami A.: Kein Zwangsgeld für Bochum
Münster. Wegen der bisher nicht erfolgten Rückholung des widerrechtlich nach Tunesien abgeschobenen Sami A. muss die Stadt Bochum kein Zwangsgeld zahlen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat noch am Dienstag der Beschwerde der Stadt gegen ein Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts stattgegeben. (AFP/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Elgin Fischbach: Verzögerungstaktik Mit welcher Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Stadt Bochum das Zwangsgeld erlassen? Womöglich versucht die Stadt Bochum nämlich auf diese Weise, die zuvor vom Verwaltungsgericht Ge...
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