Leserbrief zum Artikel Mietpreisbremse soll verschärft werden
vom 31.08.2018:
Wer kann sich das leisten?
Ich frage mich ernsthaft, woher die zahlreichen Neumieter kommen, die sich die in den letzten Jahren stark gestiegenen Wohnungsmieten anscheinend nach wie vor problemlos leisten können – denn sonst hätten es die Vermieter bei weitem nicht so leicht mit der Durchsetzung derartiger Mieterhöhungen. Vielleicht wird diese Frage ja in einer der nächsten Ausgaben der jungen Welt beantwortet. Bestandsmietern darf die Kaltmiete nämlich nur unter vergleichsweise eng gefassten gesetzlichen Voraussetzungen erhöht werden, bei Neuvermietungen haben es die Vermieter diesbezüglich trotz formaler gesetzlicher Mietpreisbremse – die ihre reale Wirkung vielfach nachweislich verfehlt, worüber auch schon die junge Welt berichtet hatte – vergleichsweise einfach.
Letztendlich wird der Mangel an bezahlbarem Wohnraum vermieterseitig marktkonform ausgenutzt – was daran erkennbar ist, dass immer mehr Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II und dem SGB XII einen Teil ihrer »Kosten der Unterkunft« (KdU) aus dem seit Jahren nachweislich real ohnehin nicht armutsfesten Regelsatz bestreiten müssen, weil die zuständigen Kommunen die für diesen Personenkreis geltenden »angemessenen« Mietobergrenzen vor Ort zwecks kommunaler Haushaltssanierung vielfach bewusst zu niedrig ansetzen – wovon mittlerweile unzählige, von Sozialleistungsempfängern erfolgreich gewonnene Gerichtsprozesse zu Lasten der betreffenden Kommunen zeugen. Die in den letzten Jahren zunehmende Obdachlosigkeit in Deutschland ist primär diesem Problem geschuldet und wird von den Verantwortlichen bewusst in Kauf genommen, die Flüchtlingsproblematik hat dieses bereits zuvor bestehende Fass lediglich endgültig zum Überlaufen bzw. in die Öffentlichkeit gebracht.
Letztendlich wird der Mangel an bezahlbarem Wohnraum vermieterseitig marktkonform ausgenutzt – was daran erkennbar ist, dass immer mehr Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II und dem SGB XII einen Teil ihrer »Kosten der Unterkunft« (KdU) aus dem seit Jahren nachweislich real ohnehin nicht armutsfesten Regelsatz bestreiten müssen, weil die zuständigen Kommunen die für diesen Personenkreis geltenden »angemessenen« Mietobergrenzen vor Ort zwecks kommunaler Haushaltssanierung vielfach bewusst zu niedrig ansetzen – wovon mittlerweile unzählige, von Sozialleistungsempfängern erfolgreich gewonnene Gerichtsprozesse zu Lasten der betreffenden Kommunen zeugen. Die in den letzten Jahren zunehmende Obdachlosigkeit in Deutschland ist primär diesem Problem geschuldet und wird von den Verantwortlichen bewusst in Kauf genommen, die Flüchtlingsproblematik hat dieses bereits zuvor bestehende Fass lediglich endgültig zum Überlaufen bzw. in die Öffentlichkeit gebracht.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 03.09.2018.